06.01.2009

les allemands en ont marre du jugendamt, est ce que l'Europe les entendra????

Ce soir, un journaliste à la radio de la rtbf faisait une émission consacrée à l'Europe. une partie de son émission a abordé les problèmes relationnel au sein même de l'Europe qui existaient entre l'Europe et l'Allemagne.

l'émission était vraiment très intéressante.

Ces derniers jours j'ai reçu beaucoup d'informations que je n'ai pas eu encore la possibilité de partager ici, alors voici que je me rattrappe...

1. une maman belge a appris qu'elle pouvait récupérer ses enfants qui avaient été kidnappés par le papa américain. L'Amérique encore une fois fait preuve de respect des conventions, ce n'est malheuresement pas encore le cas de ...

2. un couple nous a raconté comment il y a quelques années la France a géré un dossier. un parent X d'Autriche décide de kidnapper les enfants vivant en France. le parent Français arrive à protéger un des enfants... Mais à la demande de l'Autriche, la France aurait alors accepté de sauver le parent rapteur en mettant la famille française en garde à vue le temps que le parent autrichien puisse reprendre le dernier enfant avac lui.

Cette histoire me rappelle étrangement l'affaire Karrer...

3.

Communiqué publié le Lundi 29 décembre à 19h19 par PR NewsWire   |   0 réaction(s)

LUCERNE, Suisse, December 29 /PRNewswire/ -- - Le cas Heller Août 2008 : Ce genre d'activité rappelle le Troisième Reich , a déclaré le pasteur Tobler. Une Jugendamt allemande interdit tout contact entre Mme Heller et son ...

LUCERNE, Suisse, December 29 /PRNewswire/ --

- Le cas Heller

Août 2008 : Ce genre d'activité rappelle le Troisième Reich , a déclaré le pasteur Tobler. Une Jugendamt allemande interdit tout contact entre Mme Heller et son fils Aeneas. La mère et l'enfant n'ont même pas droit à une prière commune par téléphone. Le pasteur suisse s'est lui aussi vu interdire le droit de prier avec Aeneas.

La mère craint que la Jugendamt de la ville de Bamberg ne place à nouveau Aeneas illégalement dans un endroit inconnu, comme ce fut le cas pendant les 18 premiers mois de cet accueil par un tiers . Mère et fils ont souffert pendant six semaines de l'interdiction de tout contact imposée par les autorités. Selon le code civil, cette interdiction constitue un abus de pouvoir de la part de la Jugendamt.

Septembre 2007 : Devant la cour d'appel de Bamberg, le professeur Rascher du CHU Erlangen s'est vu contraint de retirer les accusations contre la mère, accusations à l'origine du retrait de son droit de garde. En effet, ses allégations, selon lesquelles Mme Heller serait atteinte d'une maladie mentale décrite comme le syndrome de Münchhausen par procuration et mettrait ainsi en danger la vie de son enfant, se sont avérées sans fondement. Selon le ministère fédéral de la santé de l'Allemagne, ce syndrome de nature discutable n'existerait pas. Le retrait de la garde de l'enfant serait donc illégal. Pourtant, la Jugendamt de Bamberg refuse depuis plus d'un an de restituer l'enfant à sa mère en soutenant que celle-ci pourrait alors soustraire Aeneas aux compétences des autorités allemandes . Des dossiers disparaissent du tribunal d'appel et le procès prend du retard.

Ce n'est toutefois pas d'un cas isolé

Les actes arbitraires des Jugendamt et des tribunaux allemands de la famille se multiplient et suscitent des critiques partout dans le monde. Au mois de décembre 2008, M. Jaques Barrot, vice-président de la Commission européenne a annoncé que la Commission suivrait avec beaucoup d'attention les cas les plus scabreux.

Marcin Libicki, président de la Commission des pétitions au Parlement européen, explique qu'en plus de faire l'objet de 400 pétitions déposées auprès de la Commission, les méthodes brutales des Jugendamt allemandes sont à l'ordre du jour du Haut Commissariat des Nations Unies aux droits de l'homme dans le cadre du rapport d'inspection périodique . En effet, l'Allemagne risquerait de contrevenir aux principes fondamentaux des conventions internationales sur les droits de l'homme et, plus précisément, aux principes de la convention des Nations Unies contre la torture.

Les Jugendamt opèrent dans un vide juridique

Les Jugendamt opèrent dans un vide juridique , selon le journal Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ). Ainsi, il serait impossible de rejeter la faute sur les collaborateurs des Jugendamt, et ce, même pour des actes dangereux et prémédités . Il n'y a aucune autorité de tutelle, se plaint M. Hambura, l'avocat de la mère.

Les mauvais traitements, abus sexuels, humiliations ou mesures médicales coercitives à but commercial, ainsi que le décès d'enfants placés sous la garde des Jugendamt allemandes demeurent impunis.

Je suis branché à un écran... s'il te plaît, sors-moi d'ici rapidement ! , a écrit Aeneas dans une lettre adressée à sa mère lorsque Rascher a enfermé le garçon de neuf ans dans l'unité de soins intensifs sans aucune justification d'ordre médical avant de pratiquer une intervention sous la contrainte.

La presse proteste. Le tribunal de la famille réagit en entamant une procédure visant à placer l'enfant sous tutelle.

La mère est alors contrainte à prendre des médicaments psychotropes. Après sa fuite à l'étranger, le Dr Gmür, Ph. D., psychiatre à Zurich, examine Mme Heller et conclut qu'elle ne souffre d'aucun trouble de santé mentale :

Il m'apparaît donc que les autorités allemandes ont agi contre ses intérêts en employant des méthodes brutales. (contextes)

 

4.

Sorgerecht

Amtlicher Größenwahn

Von Katrin Hummel

Alle vier Wochen darf sie ihre Kinder sehen. Ihr Sohn spricht sie mit dem Vornamen der Pflegemutter an

21. Dezember 2008 Die Haustür öffnet sich halb, als das Auto vorfährt, heraus gucken zwei blonde Jungen. Bettina Siebert (Name geändert) steigt aus, zögernd nähert sie sich dem Haus, den Kopf leicht vorgereckt, um die beiden Kinder zu mustern. Plötzlich erkennt sie ihren fünfjährigen Sohn, „Florian!“, ruft sie und rennt auf ihn zu. „Mama!“, ruft er und wirft sich in ihre Arme. Während sie ihn kniend umarmt, blickt sie über seine Schulter ins Innere des Hauses. „Christina, kommt Christina auch?“, fragt sie besorgt.

Eine dunkelhaarige, kräftige Frau kommt in den Flur: Frau S. Höflich schüttelt sie Bettina Siebert die Hand, ohne sie jedoch hereinzubitten. Sieberts elfjährige Tochter Christina kommt die Treppe herunter und drückt die Mutter zur Begrüßung. Frau S. sieht zu, sagt: „Vergiss deine Jacke nicht“, und dann streicht sie Christina liebevoll die Haare aus dem Gesicht. „Bringen Sie sie um sechs wieder?“, fragt Frau S. Die Mutter nickt.

„Ich vermisse dich so sehr, ich will nach Hause“

Seit Ende Juni leben Christina und Florian bei Herrn und Frau S. Sie sind Pflegekinder. Für die Betreuung zweier Kinder dieses Alters bekommen Pflegeeltern am Wohnort der Familie S. im Monat 1730 Euro netto vom Staat, und vielleicht muss Bettina Siebert ihnen demnächst „Unterhalt“ zahlen und einen Teil dieser Kosten übernehmen. So, als habe sie ihre Kinder wegen eines neuen Partners verlassen und würde nicht alleine in ihrer Wohnung mit den leeren Kinderzimmern sitzen.

Vor vier Jahren suchte sie erstmals den Kontakt zum Jugendamt, seit Ende 2006 erhielt sie Hilfen zur Erziehung, weil sie aufgrund von Eheproblemen depressiv war. Als ihr Mann der Wohnung verwiesen wurde - er wurde ihr gegenüber aggressiv -, landeten die Kinder im vergangenen März im Heim, danach kamen sie in die Pflegefamilie. Bettina Siebert lebt seitdem allein, seit Ende August ist sie geschieden. Sie nimmt Antidepressiva, befindet sich seit längerem in einer Psychotherapie, ihre Psychologin und ihre Psychiaterin bestätigen ihr seit Anfang März in regelmäßigen Abständen, dass „die Fortsetzung der Betreuung ihrer beiden Kinder derzeit weiterhin möglich“ ist und ein „ausreichendes Verantwortungsgefühl“ sowie eine „ausreichende Urteils- und Kritikfähigkeit“ bestünden. Anders ausgedrückt: Seit der Mann weg ist, geht es Bettina Siebert gut.

Das Jugendamt Bochum-Wattenscheid aber lässt die Kinder in der Pflegefamilie. Als Siebert an diesem Nachmittag mit ihnen zum Eisessen fährt, redet ihr Sohn sie mit dem Vornamen der Pflegemutter an und berichtigt sich: „Ich meine: Mama.“ Sie schweigt, dann sagt sie leise, mehr zu sich selbst: „Die haben es ja schon bald geschafft, dass wir uns fremd sind.“ Sechs Wochen lang durfte sie ihre Kinder nicht sehen, nachdem sie zu den S. gezogen waren, nicht einmal Briefe durfte sie schicken, dabei hatte Christina ihr doch aus dem Heim geschrieben: „Ich vermisse dich so sehr, ich will nach Hause.“

Erziehungsindustrie Kindesentzug

Zurzeit sieht sie ihre Kinder alle vier Wochen, einmal in der Woche darf sie sie anrufen. Die Pflegemutter schaltet dann die Lautsprecherfunktion ein, weil Frau Siebert einmal am Telefon geweint hat. Weinen ist verboten, weil es die Kinder unglücklich macht. „Es tut so schrecklich weh - als wenn einem das Herz herausgerissen würde“, sagt Bettina Siebert. Nach Ansicht von Uwe Jopt, Professor für Psychologie an der Universität Bielefeld und Gutachter an Familiengerichten, ist die Trennung von den Eltern „die schwerste seelische Verletzung, die einem Kind zugefügt werden kann“ - angeordnet „von Leuten, die dafür psychologisch unzureichend ausgebildet sind“.

An eine Rückkehr der Kinder ist indes nach Ansicht des Amtsgerichts Bochum gar nicht zu denken. Der zuständige Familienrichter will nach einer Anhörung der Kinder im Gegenteil prüfen lassen, ob Frau Siebert die elterliche Sorge entzogen werden muss. Ihr Anwalt Heribert Kohlen spricht von einem Skandal. „Der Kindesentzug ist eine richtige Erziehungsindustrie geworden, ganz normalen Familien, die Hilfe brauchten, werden die Kinder weggenommen, weil sie nicht die erzieherischen Standards von Sozialpädagogen haben“, sagt Romy Linke-Rothenberg, Vorsitzende des Vereins „Family Angels“, der sich um Eltern in Notsituationen kümmert. „Jeder, der Hilfe braucht, wird sofort stigmatisiert, vor Gericht entsteht eine Konkurrenzsituation zwischen Eltern und Jugendamt: Wer ist der bessere Erzieher? Das ist fatal.“

Eigentlich müsste das Jugendamt helfen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kinder zurück zu ihren Eltern können, es gibt die sogenannte Mitwirkungspflicht im Kindschaftsrecht, nach der Eltern und Kindern nicht die gemeinsame Basis entzogen werden darf. Doch seit Jugendämter sich immer öfter dafür rechtfertigen müssen, dass Kinder in Kühlschränken oder Blumenkübeln gefunden werden - grausam misshandelt und getötet von ihren Müttern und Vätern -, seitdem werden so viele Kinder aus ihren Familien genommen wie nie zuvor in Deutschland: 435mal geschah das im vergangenen Jahr gegen den Willen der Eltern, das war fast dreimal so oft wie 2006 und viermal so oft wie noch im Jahr 2000.

Dem Jugendamt ausgeliefert

Ursache dafür ist nach Ansicht von Heinrich Kupffer, emeritierter Professor für Sozialpädagogik und einstiger Leiter von Landerziehungsheimen, ein struktureller Fehler: Es werde so getan, als seien die Mitarbeiter der Jugendämter allwissend - ein riesiges gesellschaftliches Problem werde auf ihren Schultern abgeladen. Dieser Herausforderung sei niemand gewachsen, und unter Druck neigten Jugendämter dazu, auf Nummer Sicher zu gehen: Sie griffen mit harter Hand durch, statt sich lange mit einem Fall auseinanderzusetzen und dort zu helfen, wo es nötig sei.

Eine übergeordnete Behörde aber, die die Ämter kontrolliert, gibt es nicht. Seit Anfang dieses Jahres beschäftigt sich daher der Petitionsausschuss des Europaparlaments in Brüssel mit dem Thema. Dessen Vorsitzender, Marcin Libicki, meint, „dass sich die Mitarbeiter deutscher Jugendämter zum Teil diskriminierend verhalten und dies nicht dem europäischen Recht entspricht“. Sind die Kinder jedoch erst mal von ihren Eltern getrennt, sind die Familien den Jugendämtern quasi ausgeliefert.

Zum Beispiel im Fall Mosuch: Die Tochter von Michael Mosuch und seiner Lebensgefährtin Maike Weber wird Ende Dezember vergangenen Jahres geboren. Zwölf Tage nach der Geburt, am 10. Januar 2008, unterzeichnet das unverheiratete Paar eine gemeinsame Sorgeerklärung, am nächsten Tag lässt sich Maike Weber wegen eines durch die Entbindung ausgelösten psychotischen Schubs ins Krankenhaus einweisen, der Säugling wird bei ihren Eltern untergebracht, wo der Vater die Kleine jeden Tag besucht. Nach drei Tagen verbietet ihm die Großmutter plötzlich, seine Tochter zu sehen.

Statusbedingte Arroganz

Vier Tage lang lässt sie ihn nicht zu seiner Tochter, so dass er sich schließlich an den Sozialen Dienst des Jugendamtes Stuttgart wendet. Die Großmutter soll das Kind herausgeben, er will es zu Hause versorgen. Eine Vollmacht von Maike Weber legt er drei Tage später beim Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt vor. Am nächsten Tag bekommt Michael Mosuch Besuch vom Jugendamt. Er zeigt den beiden Mitarbeitern sämtliche Babyutensilien und erklärt auf Nachfrage, wie die Fläschchen in kochendem Wasser sterilisiert werden. Das Jugendamt guckt sich alles an und unternimmt - nichts. Am nächsten Abend schreitet er deshalb selbst zur Tat: Er will sein Kind, in Absprache mit seiner Lebensgefährtin, von den Großeltern wegholen. Daraufhin entzieht das Amtsgericht Stuttgart Mosuch noch am gleichen Tag das Aufenthaltsbestimmungsrecht: Es sei „völlig ungeklärt, ob der Vater überhaupt in der Lage ist, den erst wenige Wochen alten Säugling sachgerecht zu versorgen“.

Dass ein Jugendamt einem Vater das Kind „wegnimmt“, obwohl er ihm „nichts getan“ hat - dass das Amt also vorbeugend tätig wird -, ist seit vergangenen März möglich: Da wurde der Paragraph 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuchs novelliert, um Gerichten den Sorgerechtsentzug zu erleichtern. Seitdem muss das Jugendamt nicht mehr den Nachweis elterlichen Versagens führen, um die Kinder aus der Familie herauszunehmen. Das bedeutet: Eltern müssen schon dann um ihr Sorgerecht fürchten, wenn ihre Erziehungsvorstellungen von denen der Behörden abweichen. Professor Kupffer spricht in diesem Zusammenhang von „statusbedingter Arroganz“: Die Eingriffsmacht des Amtes werde zur Urteilskompetenz umgedeutet, „dass der Eingriff des Amtes aber selbst eine Gefahr darstellen könnte, bleibt unberücksichtigt“.

Mosuchs Kind kommt zwei Tage später in eine Bereitschaftspflegefamilie. Mosuch sagt: „Ich wurde vom Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt erpresst, dem zuzustimmen. Die Familienrichterin Brigitte L. hat mir erklärt, sonst würde sie die Möglichkeiten schaffen, mir das Sorgerecht insgesamt zu entziehen.“ So schaffen Gerichte die Voraussetzungen dafür, dass Kinder ihre Eltern verlieren und in einer Pflegefamilie aufwachsen. Die Jugendämter, deren Anregungen die Gerichte fast immer folgen, müssen sich dafür noch nicht einmal rechtfertigen. So heißt es in einer Handreichung des Kreisjugendamtes Böblingen vom 27. Juni 2005 an seine Mitarbeiter: „Entscheidungen in Krisensituationen beruhen auf Prognosen. Auch bei sorgfältiger Prüfung lassen sich Fehlentscheidungen nicht ausschließen.“

„Ein rechtsfreier Raum“

Die Handreichung stelle „sicher, dass das Jugendamt nachweisen kann, alles getan zu haben. Damit sind auch die Fachkräfte im Jugendamt vor Schuldvorwürfen oder strafrechtlicher Verfolgung geschützt.“ Für Wolfgang Klenner, psychologischer Gerichtssachverständiger in Familiensachen und Emeritus für Psychologie, heißt das: „Entscheidungen von schicksalhafter Tragweite werden von Behördenmitarbeitern getroffen, die auch bei vorsätzlich verantwortungslosem Handeln nicht haftbar gemacht werden können. Das nennt man einen rechtsfreien Raum.“

Mosuch geht im Januar davon aus, dass seine Lebensgefährtin bald in eine Mutter-Kind-Einrichtung wechseln kann, und gibt seine Zustimmung zu der Bereitschaftspflege ausdrücklich nur bis zu diesem Termin. Richterin L. jedoch beugt vor: Mitte Februar stellt sie rückwirkend mit Hilfe eines nachträglich beauftragten Gutachters klar, dass die Sorgeerklärung, die Mosuch und Weber am 10. Januar unterschrieben haben, nichtig sei. Weber sei damals schon nicht mehr geschäftsfähig gewesen. Sie ignoriert dabei, dass die Urkundsbeamtin des Jugendamts, die die Urkunde ausgestellt hatte, anderer Ansicht war.

Die Folge: Das Jugendamt wird Vormund des Säuglings. Im Mai bekommt Maike Weber endlich einen Platz in einer Mutter-Kind-Einrichtung - doch das Kind wird nicht dorthin verlegt. Das Jugendamt Stuttgart lässt wissen, ein „Ad-hoc-Wechsel“ sei „nicht im Sinne des Wohlergehens“ des Säuglings. Mosuch ist fassungslos, wählt von nun an nicht immer einen ruhigen Ton. Man hält ihn bald für renitent und reduziert die sogenannten Umgangskontakte der Eltern mit ihrem Kind auf einmal die Woche.

Hausverbot vom Amtsleiter

Die Lage eskaliert, als Mosuch Mitte Juni ein Video dreht, das später im Internet und vor kurzem auch im Fernsehen zu sehen war. Darauf sieht man, wie eine Mitarbeiterin des Amtes den Eltern den für diesen Tag anberaumten Umgangskontakt verbietet, weil sie sich in die Enge getrieben fühlt. Sie sagt „Jetzt reicht's“ und kündigt an, den Säugling in die Notaufnahme des Jugendamtes zu verlegen.

Ein paar Tage später erfahren die Eltern: Sie dürfen ihr Kind wegen der Homepage und der „mangelnden Kooperation“ Mosuchs nicht mehr sehen, außerdem sollen sie sich einem Gutachter vorstellen, der ihre Erziehungsfähigkeit überprüfen soll - was beide verweigern. Bei Mosuch, dem der Amtsleiter zudem ein Hausverbot ausspricht, kommt dies so an: Das Jugendamt stellt eigene Befindlichkeiten über das Wohl des Kindes. Professor Kupffer kann das nur bestätigen: „Will das Amt seine Eingriffskompetenz erhalten, wird es das Kind diesem Ziel opfern.“

Zwar ordnet das Amtsgericht Mitte Juli an, dass das Jugendamt den Eltern den Umgang wieder ermöglichen muss, und weist sogar darauf hin, dass das Amt an die Einhaltung des Grundgesetzes gebunden ist. Doch sehen Mosuch und Frau Weber ihre Tochter erst drei Monate nach ihrem letzten Umgangskontakt wieder. Einer der Gründe: Angeblich war die zuständige Mitarbeiterin im Jugendamt vier Wochen lang „nicht anwesend“.

Größenwahn des Jugendamtes

Fortan können die Eltern ihr Kind zwar wieder einmal in der Woche sehen, doch immer nur für zwei Stunden und nie allein. Die Termine werden immer wieder ohne Absprache verlegt oder fallen „krankheitsbedingt“ aus. Offensichtlich soll es Mosuch und Frau Weber, die inzwischen wieder gesund ist, erschwert werden, sie einhalten zu können. Doch beide sind immer auf die Minute pünktlich und kümmern sich, wie die Mitarbeiterin des Kinderschutzbundes notiert, „liebevoll“ um die Kleine.

Dennoch hält das Jugendamt fest, die Besuche stellten für die Kleine „eine große Belastung dar, da sie in der Vergangenheit häufig wechselnde Bezugspersonen“ gehabt habe und gerade beginne, „eine Beziehung zu den neuen Pflegeeltern aufzubauen“. Mitte Oktober beantragt das Amt bei Gericht, die „Umgangskontakte“ auszusetzen: Die Eltern hätten sich geweigert, ihre Erziehungsfähigkeit begutachten zu lassen, und der Vater habe „mit seinem Verhalten eine Atmosphäre geschaffen“, die „weder dem Kind noch den weiteren Beteiligten zumutbar“ sei. Ohne die Antwort der Richterin abzuwarten, reduziert das Jugendamt die Treffen zwischen Eltern und Kind auf einmal im Monat.

„Das Amt hat die ganz legale Befugnis, eine von ihm selbst markierte Menschengruppe de facto ihrer Bürgerrechte zu berauben“, meint Kupffer. Wer sich aber daran gewöhne, andere zu kontrollieren und ihren Lebensweg zu steuern, werde schließlich selbst daran glauben, „dass er das auch wirklich kann, weil er es darf. Dies nenne ich den strukturellen Größenwahn des Jugendamtes.“

Auch Bettina Siebert bekommt den nun zu spüren: Sie soll ebenfalls dafür büßen, dass sie versucht hat, um ihre Kinder zu kämpfen. Nachdem sie sich an diese Zeitung gewandt hatte, teilte ihr die Pflegemutter mit, sie solle „sich nicht einbilden, dass sie ihre Kinder jemals zurück“ bekomme.



Text: F.A.S.
Bildmaterial: Franz Bischof

5.

Fall Nina Veronika: Die Verhaltensmuster zweier Stuttgarter Familienrichter

Bezug: http://www.die-akte-nina.com

Stuttgart. Nachdem sich bereits vor einiger Zeit die Medien unterstützend in den Stuttgarter Sorgerechtsentzugs-Fall Nina Veronika eingeschaltet haben, treten nun immer mehr skandalöse Einzelheiten zu Tage.

Besonders befremdlich erscheinen dabei die Handlungen der beiden bislang fallbefassten Stuttgarter Familienrichter: Die Rechte des Kindes und seinen Eltern werden in völlig willkürlicher Weise missachtet.

Am 25.01.2008, also vor bereits fast einem Jahr, fand die erste Verhandlung zur Herausgabe des Kindes an den damals noch sorgeberechtigten Vater statt. Dieser verlangte mit Einverständnis der Kindesmutter das gemeinsame Kind von den nicht sorgeberechtigten Großeltern, die einer Sekte angehören, heraus.

Schon der damalige Bereitschaftsrichter, immerhin Vizepräsident am Amtsgericht Stuttgart, entzog dem sorgeberechtigten Vater, einem 38-jährigen Journalisten, am 23.01.2008 vorläufig das Aufenthaltsbestimmungsrecht, als Grund dafür wurde notiert: “Derzeit ist völlig ungeklärt, ob der Vater überhaupt in der Lage ist, den erst wenige Wochen alten Säugling sachgerecht zu versorgen.“

Der Vater kümmerte sich bereits im Vorfeld des Verhandlungstermin um die Unterstützung durch mehrere professionelle Einrichtungen der Familienpflege. Doch ganz offensichtlich gab es von Anfang an weder vom Gericht noch vom Jugendamt Stuttgart die Absicht, Vater oder Mutter auch nur eine Chance zu geben, sich selbst um das Kind kümmern zu dürfen.

Der Vater wollte dem Gericht zur Verhandlung die schriftlichen Nachweise von sage und schreibe fünf bereits organisierten Familienhilfen vorlegen. Auf den Antrag des Vaters, die Nachweise einzubringen, entgegnete die fallbefasste Familienrichterin: “Was soll das denn? Das nehme ich gar nicht zur Entscheidung an! Wir sind ja schließlich nicht die Poststelle!“

Im Verlauf der Verhandlung verschwand die Richterin mit den beiden Bediensteten vom Jugendamt Stuttgart im Richterzimmer und fragte: “So, wie entscheiden wir denn jetzt?“

Nach der internen Besprechung bedrängte die Richterin dann den Vater: “Sind Sie mit einer Unterbringung des Kindes in einer Bereitschaftspflegefamilie des Jugendamtes einverstanden, ja oder nein?“

Der völlig verdutzte Vater konnte nur antworten: “Was ist denn, wenn ich nicht einverstanden bin?“

Daraufhin die Richterin: “Wenn Sie das nicht unterschreiben, werde ich die rechtlichen Möglichkeiten dafür schaffen, Ihnen das Sorgerecht zu entziehen und dafür sorgen, dass das Kind trotzdem in die Bereitschaftspflege kommt!“

Als Begründung erfuhr der Vater: “Im derzeitigen Stadium hält das Gericht eine Verbringung des Kindes zum Vater, der bislang die Betreuung eines neugeborenen Kindes noch nicht alleine bewältigen musste, für zu riskant.“

Am Schluss der Verhandlung, nachdem der Vater notgedrungen der “Verbringung des Kindes“ zugestimmt hat und sich zudem verpflichten sollte, einen “Antrag auf Hilfen zur Erziehung“ durch das Jugendamt zu unterschreiben, offenbarte die Richterin dem völlig überrumpelten Vater, es sei “übrigens noch ein Beschluss ergangen, der zu klären hat, ob die gemeinsam unterzeichnete Sorgerechtserklärung überhaupt Gültigkeit“ habe, um dem Vater das Sorgerecht rückwirkend entziehen zu können.

Im Rahmen einer Akteneinsicht wurde nunmehr bekannt, dass dieser Beschluss bereits am Tag vor der Verhandlung, am 24.01.2008 ohne Wissen des Vaters verfasst wurde, der erst informiert wurde, nachdem er im Gerichtssaal der “Verbringung des Kindes in eine Pflegefamilie“ zugestimmt hat.

Neuester Handstreich des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt: Die Richterin verfügte kurz vor Weihnachten nach Antrag des Jugendamtes die sofortige Aussetzung des Umgangs, der ohnehin nach der Willkür des Jugendamtes nur monatlich stattgefunden hätte: “Im Dezember findet kein Umgang mehr statt.“ Dann ist sie nach Diktat in den Weihnachtsurlaub verreist.

Die Eltern haben somit –trotz rechtzeitig gestellten Antrags an Gericht und Jugendamt- Weihnachten und den wenige Tage später liegenden ersten Geburtstag ihres Kindes alleine feiern müssen.

Nun soll am 08.01.2009 im Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt auch über die Sorgerechtsfrage wieder verhandelt werden, welche im Juni 2008 von der fallbefassten Richterin vom laufenden Verfahren willkürlich abgetrennt und seitdem schlicht liegengelassen wurde.

Als zusätzliches Druckmittel, wohl in der Absicht, dass seitens der Eltern kein Rechtsmittel gegen den neuesten Beschluss eingelegt wird, wurde der Umgang für den Vater bis zur mündlichen Verhandlung ausgesetzt.

Hintergrund: Es gibt zahlreiche eindeutige Anhaltspunkte, dass das Jugendamt Stuttgart sowie nunmehr auch das Familiengericht Stuttgart-Bad Cannstatt im vorliegenden Fall die Gesetzesgrundlagen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, des BGB, des Grundgesetzes, der Kinderrechtekonvention der Vereinten Nationen sowie der Menschenrechte und Elternrechte massiv verletzt. Derzeit liegen gegen die fallbefasste Richterin mehrere Anzeigen wegen Rechtsbeugung, massiver Verletzung der Datenschutzbestimmungen usw. vor.

Der beim Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt anhängige Sorgerechtsfall Nina Veronika liegt zwischenzeitlich auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg vor und wird dort beobachtet.

6.

Verein kämpft zusammen mit Jugendämtern gegen Kindeswohl

Stuttgart / Mönchengladbach / Wilhelmshaven. "Ich würde gern den Vorsitz übernehmen", sagt Heinz-Peter Tjaden aus Wilhelmshaven, der sich als Redakteur seit über einem Jahr mit Jugendämtern, Familiengerichten, Kinderheimen, Aufsichtsbehörden für den Kinder- und Jugendschutz und mit Kinderheimen beschäftigt. Geplant ist die Gründung eines Vereins "Kindesunwohl". Das Vereinsziel lautet: Unterstützung von Behörden und von Gerichten, die Eltern ins Leere laufen lassen, wenn diese aus unerfindlichen Gründen meinen, sich selbst um ihren Nachwuchs kümmern zu müssen.

"So geht das nicht", ist sich der 59-Jährige zumindest mit den Jugendämtern in Mönchengladbach und Stuttgart einig. "Doch es werden noch viel mehr sein", hofft der Redakteur.

Einmal im Jahr soll die hartnäckigste Behörde oder das hartnäckigste Familiengericht mit dem Kindesunwohl-Preis ausgezeichnet werden. Gut im Rennen liegen zurzeit die Mönchengladbacher, denn die sorgen dafür, dass eine Elfjährige seit über vier Jahren in einem Kinderheim lebt und auch mit solchen Äußerungen kein Gehör findet: "Ich finde es doof, dass mich nicht jeder besuchen darf, der mich gern besuchen möchte."

"Wo kämen wir denn hin, wenn solche Heimkinder wie Jessica Müller dabei bleiben, dass sie lieber wieder zuhause wären? Der Staat würde doch jede Kontrolle über die wichtigste Investition in die Zukunft verlieren", unterstützt der potenzielle Vereinsvorsitzende das Jugendamt, das dermaßen idyllisch am Niederrhein herumliegt wie auch das Schloss Dilborn, das Jessica beherbergt, nicht schöner gelegen sein könnte.

Allerdings sind die Kindesunwohl-Würfel noch lange nicht gefallen, zumal bis zum 31. Oktober 2009 auch noch andere Vorschläge gemacht werden können. Ernst zu nehmende Konkurrenz bekommen die Mönchengladbacher aus Stuttgart. Das dort beheimatete Jugendamt hat für eine inzwischen Einjährige sogar mehrfach neue Pflegeeltern gefunden: Nina entwickelt sich zwar nicht so, wie sich ein Mädchen in ihrem Alter entwickeln sollte, wie selbst das Jugendamt Stuttgart inzwischen einräumt, aber: "Das wird schon" - sagt Heinz-Peter Tjaden. Siehe dazu auch http://www.die-akte-nina.com

Für die Entscheidung über den würdigsten Preisträger soll ein Punktesystem auf Basis der vollzogenen Verwaltungsakte entwickelt werden. Der Redakteur aus Wilhelmshaven nennt ein Beispiel: Behörden, die auf Beschwerden von Eltern gar nicht reagieren, bekommen fünf Punkte, Behörden, die zwar antworten, aber alles ablehnen, bekommen vier Punkte, Behörden, die zwar antworten, aber nicht mehr als Besuchsrecht zulassen, bekommen drei Punkte, Behörden, die antworten und sogar eine Zeitlang mit dem Gedanken spielen, Kinder wieder zu ihren Eltern zu schicken, dies aber bleiben lassen, bekommen zwei Punkte, Behörden, die Kinder und Eltern wieder zusammenführen wollen oder dies gar tatsächlich tun, bekommen fünf Minuspunkte pro Verwaltungsakt.

Vereinsmitglied kann jede natürlich und juristische Person werden, die unbeirrt dabei bleibt: "Kindeswohl? Mit uns nicht!"

Mitgliederliste (Stand 5. Januar 2009, 12:20 Uhr)

Petra Litzenburger
Elterninitiative gegen Mobbing und Gewalt an Schulen (EMGS) e.V.

Hermine Schneider
Heimkinderverband Deutschland, Aachen

21:44 Écrit par Maeliss , chaque jour la lune a un message pour toi dans Général | Lien permanent | Commentaires (0) | Envoyer cette note | Tags : enfant, allemagne, autriche, jugendamt, karrer, keller, die akte nina |  Facebook |