04.07.2009

Karin Jaeckel

Artikel von

Jäckel, Karin Kindesentziehung - Der familiäre Supergau. 23.06.2009

http://www.familyfair.de/politik/gleichstellung/kindesentziehung-der-familiare-supergau/

 

 

Verzweiflungsschrei eines Kindes bei der Kindesentziehung

Das staatlich verweigerte Recht aller Kinder auf beide Eltern und die Folgen

Kinder leiden immer öfter an zunehmenden Verhaltensstörungen und immer klarer ablesbar darunter, dass die politische Ideologie von Erwachsenen den Schutzraum Familie, in den Kinder hinein geboren werden, nachhaltig zerstört hat und weiterhin zerstört.in geboren werden, nachhaltig zerstört hat und weiterhin zerstört.


Diese von Marx und Engels entlehnte Familienideologie hat elterliche Trennungen und Scheidungen zur sozialen „Wohltat“ und gesetzlichen Selbstverständlichkeit erklärt. Sie hat Vaterlosigkeit verharmlost, Alleinerziehen heroisiert, Kinder allein erziehender Mütter als bessere Alternative den Kindern gegenübergestellt, die in intakten Familien groß gezogen werden. Sie hat die zur Erziehung ihrer Kinder zu Hause arbeitenden Mütter als verdummte Neutren pervertiert sowie die Erziehungs- und Familienarbeit von Müttern/Eltern als minderwertig im Vergleich zur Erwerbstätigkeit dargestellt. Selbst der Begriff „Mutter“ wurde 1995 auf der Pekinger Weltfrauenkonferenz als Diskriminierung von Frauen festgeschrieben und sollte fortan durch die Floskel „Frauen in Zeiten der Kindererziehung“ ersetzt werden.

Im Ergebnis dieser Politik und Gesetzgebung wird die gemeinsame Elternschaft bis heute auf die Dauer einer Paarbeziehung reduziert, anstatt das natürliche Recht aller Kinder auf beide Eltern als eigenes Kinderrecht zu garantieren. Folglich steigen die Zahlen der durch Jugendämter und Familiengerichte aus dem Leben ihrer Kinder ausgegrenzten Väter oder Mütter ebenso steil an wie die Menge der verarmten, überforderten Alleinerziehenden und barunterhaltspflichtigen Besuchselternteilen, die weder den eigenen, geschweige denn den Lebensunterhalt ihrer Familie sichern können. Und mit ihnen steigt die Anzahl der mit nur einem Elternteil aufwachsenden Kinder, die als Folge elterlicher Defizite eigene Defizite erleiden müssen, nicht selten lebenslang.

Das Jugendamt als williger Vollstrecker des staatlichen und kommunalen Wächteramts

Nun soll das Jugendamt als williger Vollstrecker der staatlichen und kommunalen Wächter über Minderjährige und Familien die Fehler der jahrzehntelang vernachlässigten Familienpolitik und ideologisch auf Arbeitsrechte getrimmten Frauenpolitik richten, indem immer mehr Kinder der als kindeswohlgefährdend eingestuften Privatheit ihrer eigenen Familie entzogen und in die Obhut der industriell-professionellen Familienersatzeinrichtungen überantwortet werden.

Zu diesem Zweck wurden und werden die kommunalen Behörden Jugendamt mit großen Befugnissen ausgestattet und gleichzeitig in die gesetzliche Handlungspflicht genommen. Unter anderem sind im Achten Buch des Sozialgesetzbuches zur Kinder- und Jugendhilfe sowohl die „Inobhutnahme als auch die „Herausnahme“ von Kindern/Jugendlichen festgeschrieben. Beide Arten des amtlichen Zugriffs auf Minderjährige bedeuten Kindesentziehung, wodurch Eltern ihre Kinder und Kinder ihre Eltern und mit ihnen meist auch ihre gesamtes familiäres und soziales Umfeld verlieren.

Der gesetzliche Auftrag an das Jugendamt zur „Inobhutnahme“ umfasst das Recht und die Pflicht, Kinder/Jugendliche ihren Eltern zu entziehen,

1. wenn Kinder/Jugendliche darum bitten, in Obhut genommen zu werden.
2. wenn eine dringende Gefahr für das Wohl von Kinder/Jugendlichen vermutet oder eingetreten ist, so dass die Voraussetzungen des § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Kindesentziehung vorzuliegen scheinen oder vorliegen, so dass eine Inobhutnahme zum Schutz von Minderjährigen erforderlich scheint oder ist.

In diesem Fall ist das Jugendamt berechtigt und verpflichtet, Kinder/Jugendliche auch bei anderen Personen oder aus Einrichtungen abzuholen und weg zu nehmen.

3. wenn die Personensorge- und Erziehungsberechtigten der Inobhutnahme nicht widersprechen oder diese ausdrücklich wünschen, indem sie z.B. von sich aus einen Hilfeantrag stellen oder einen solchen nach Vorlage durch das Jugendamt freiwillig unterschreiben, um z.B. Familienhilfe, Erziehungshilfe oder ähnliche Betreuung zu erhalten.
4. wenn eine familiengerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig vor einer Inobhutnahme eingeholt werden kann, aber Gefahr im Verzug zu sein scheint oder ist.
5. wenn ausländische Kinder/Jugendliche ohne Eltern nach Deutschland einreisen und sich auch keine Personensorge- oder Erziehungsberechtigten in Deutschland aufhalten.

In diesem Fall muss das Jugendamt sofort einen Vormund oder Pfleger bestellen und die Minderjährigen in Obhut nehmen.

Ergänzend dazu hat das Jugendamt die gesetzliche Befugnis, Kinder/Jugendliche ihren Personensorge- und Erziehungsberechtigten auch gegen deren ausdrücklichen Willen zu entziehen.

Diese Art der amtlichen Kindesentziehung wird als „Herausnahme“ bezeichnet.

Ist dabei die Anwendung von Zwang erforderlich, weil Eltern und/oder die Minderjährigen sich zur Wehr setzen, sind vom Jugendamt die dafür vorgesehen gesetzlichen Helfer wie Polizei und Gerichtsvollzieher hinzuzuziehen.

Um solche Zwangssituationen im Elternhaus zu vermeiden oder Kindesentziehungen mit möglichst wenig öffentlichem Aufsehen zu vollziehen, sind Jugendamtsmitarbeiter/innen berechtigt, Kinder/Jugendliche ohne Wissen der Eltern oder anderer Personenschutz- und Erziehungsberechtigter etwa im Kinderhort, der Kinderkrippe, dem Kindergarten, der Schule oder beim Kinderarzt abzuholen und mitzunehmen.

Neugeborene werden ihren im Wochenbett liegenden Müttern unter Vorspiegelung falscher Tatsachen mit Hilfe der behandelnden Ärzte entzogen, indem man der Mutter beispielsweise sagt, das Baby müsse rasch zu einer Blutuntersuchung aus dem Zimmer der Mutter oder in eine ander Klinik verbracht werden.

Vom Jugendamt entzogene Kinder/Jugendliche werden sogleich bei einer nach Meinung des Jugendamts zur Inobhutnahme geeigneten Person oder Personen, einer entsprechenden Betreuungseinrichtung oder in einer anderen betreuten Wohnform untergebracht.

Da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Kindesentziehungen jederzeit bundesweit passieren können oder müssen, stehen durchgehend Betreuungspersonen und –einrichtungen zur Verfügung. Diese werden unter dem Begriff „Bereitschaftspflege“ oder „Bereitschaftsheim“ erfasst.

Während der Zeit der behördlichen Fremdunterbringung muss das Jugendamt für das Wohlergehen der ihren Eltern Entzogenen sorgen. Dazu gehört auch, die Krankenhilfe sicher zu stellen und Rechtshandlungen vorzunehmen. Dabei muss das Jugendamt den erklärten oder als mutmaßlich anzunehmenden Willen der Eltern angemessen berücksichtigen.

Die „Inobhutnahme“ oder „Herausnahme“ von Kindern/Jugendlichen soll, dem Gesetzestext nach, nur „vorläufig“ oder „vorübergehend“ sein. Dies impliziert, dass Minderjährige rasch in ihre Familien zurückgeführt werden sollen und alles dafür getan werden muss, um diese Rückführung schnellstens zu ermöglichen und durchzuführen.

Ein erster Schritt in diese Richtung ist, laut Gesetzestext, die Pflicht von Jugendamtsmitarbeiter/innen,

1. unverzüglich den in Obhut genommenen Kinder/Jugendlichen die Situation und die Anlässe, die zur Kindesentziehung und Fremdunterbringung führten, zu erklären sowie ihnen Möglichkeiten der behördlichen Hilfe und Unterstützung aufzuzeigen.
2. gleichfalls unverzüglich ist Kinder/Jugendlichen Gelegenheit zu geben, sofort eine Person ihres Vertrauens zu benachrichtigen. Dies kann durch Telefonat geschehen.
3. ebenso unverzüglich sind die eventuell noch ahnungslosen oder bereits nach ihren Kindern suchenden Eltern oder anderen Personensorge- und Erziehungsberechtigten über die amtliche Inobhutnahme zu unterrichten und gemeinsam mit ihnen die Situation und Auslöser der Gefahrenlage zu besprechen und einzuschätzen.

Widersprechen die Eltern oder andere Personensorge- und Erziehungsberechtigten der amtlichen Inobhutnahme, muss das Jugendamt

1. unverzüglich klar stellen, dass definitiv trotz des Widerspruchs der Eltern nach Meinung der entscheidenden Jugendamtsmitarbeiter/innen Gefahr im Verzug ist und die Herausnahme von Kindern/Jugendlichen weiterhin Bestand hat.
2. zur Herstellung des Rechtszustands sofort eine familienrichterliche Entscheidung herbeiführen, welche die Maßnahme der amtlichen Kindesentziehung zumindest vorläufig und bis zur endgültigen Klärung durch ein Gerichtsverfahren rechtfertigt.

oder

3. die behördliche Entscheidung zur Herausnahme von Kindern/Jugendlichen revidieren, weil die mutmaßliche Gefährdung des Kindeswohls nicht besteht und/oder die Eltern oder anderen Personensorge- oder Erziehungsberechtigten gewillt und in der Lage sind, die erkannte Gefährdung sofort abzustellen.
4. In diesem Fall sind die betreffenden Kinder/Jugendlichen unverzüglich wieder heraus zu geben.

Widersprechen Eltern oder andere Personensorge- und Erziehungsberechtigten der amtlichen Inobhutnahme von Kindern/Jugendlichen nicht oder wünschen diese ausdrücklich, muss das Jugendamt sofort einen Hilfeplan zur Gewährung einer Hilfe einleiten.

Sind die Eltern oder andere Personensorge- oder Erziehungsberechtigten für das Jugendamt nicht unmittelbar erreichbar, muss eine familiengerichtliche Entscheidung über die Kindesentziehung herbeigeführt werden.

Die Kindesentziehung begleitende freiheitsentziehende Maßnahmen des Jugendamts gegenüber Kindern/Jugendlichen, die ihren Eltern oder anderen Personensorge- und Erziehungsberechtigen amtlich entzogen werden, sind nur dann zulässig, falls diese zum Schutz von Leib und Leben der Minderjährigen selbst oder Dritter erforderlich und dem Ausmaß der Gefährdung angemessen sind.

Ohne gerichtliche Entscheidung ist die Freiheitsentziehung spätestens mit Ablauf des Tages nach ihrem Beginn aufzuheben und zu beenden.

Die amtliche Kindesentziehung kann durch Herausgabe der Kinder an die Eltern bzw. andere Personensorge- oder Erziehungsberechtigte enden. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit einer Entscheidung über die Gewährung bestimmter behördlicher Hilfen, die nach dem Sozialgesetzbuch möglich sind und die Familie sowohl überwachen als auch zum Kindeswohl anleiten und zur Selbsthilfe instand setzen sollen.

Tatsächlich erfolgt die Herausgabe von ihren Familien entzogenen Kindern/Jugendlicher keineswegs immer nach neutralen, objektiven Gesichtspunkten. Wenngleich exakte Zahlen noch nicht von den öffentlichen Statistiken ermittelt wurden, belegen Recherchen der Verfasserin, dass Tausende von Kindern und Eltern einander nach der amtlichen Trennung nicht mehr im Familienverbund wiedersehen.

Der Münchener Rechtsanwalt Carsten Rummel sagte 2006 anlässlich einer Pressekonferenz in Bozen zum Thema Kindesentziehung durch deutsche Jugendämter:

„Es kann heute völlig unbescholtenen Familien geschehen, dass ihnen ihre Kinder entzogen werden, weil ein Mitarbeiter des örtlich zuständigen Jugendamts einen anonymen Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung erhält und vorsichtshalber schon mal zugreift, ehe er den Fall überprüft. Hinterher einen Fehler zuzugeben, ist dann kaum möglich, so dass oft die absurdesten Vorwürfe vorgetragen werden, um die eigene Meinung und das Gesicht des Jugendamtsmitarbeiters zu schützen. Kommt hinzu, dass der Mitarbeiter sich persönlich beleidigt fühlt, wenn Eltern die Segnungen der Behörde nicht annehmen, sondern in ihrer Verzweiflung eskalieren, gerät die eigentlich objektive Aufgabe des Jugendamts schnell zum subjektiven Machtkampf. Daher muss man sagen, dass Eltern gegen das Jugendamt fast immer im Nachteil und Inobhutnahmen durch das Jugendamt sehr häufig für immer sind.“

Zahlen, hinter denen Kindernot und Elternleid stecken

Die Zahlen des Statistischen Bundesamts (Destatis) zeigen, dass amtliche Kindesentziehungen seit 2003 um 50 Prozent zugenommen haben und dass dieser Trend zum Supergau für Familien wird.

Im Jahr 2008 wurden 32 300 Kinder und Jugendliche ihren Familien entzogen, 4 100 oder 14, 4 % mehr als 2007. In Hessen, Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen und Nordrheinwestfalen tendiert der Trend sogar auf ein Drittel mehr Kindesentziehungen gegenüber dem Vorjahr.

2007 wurden bundesweit im Durchschnitt täglich 77 bzw. in der Summe 28 200 Kinder und Jugendliche in behördlichen Gewahrsam genommen.

Im Vergleich zu 2006 waren dies mit 2 200 jungen Menschen gut 10 Prozent mehr. Gegenüber 2005 waren es sogar rund 29 Prozent mehr.

In einzelnen Bundesländern stieg die Zahl der Kindesentziehungen laut Statistischem Bundesamt noch weit drastischer, nämlich in Bayern von vier Betroffenen im Jahr 2006 auf 45 im Jahr 2007. In Berlin schnellte die Anzahl der Entzogenen von Null im Jahr 2006 auf 12 hoch. Einen vergleichbar drastischen Anstieg der behördlichen Eingriffe in Familie hatte es in den Jahren zwischen 2001 und 2004 nie gegeben.

Im Bundesdurchschnitt war 2007 jedes 501. Kind von Elternentzug betroffen. Der Durchschnitt täuscht allerdings über die Häufigkeit des Zugriffs in den einzelnen Bundesländern hinweg. In Nordrheinwestfalen zum Beispiel wurde der Bundesdurchschnitt erheblich übertroffen. Hier holte das Jugendamt jedes 387. Kind aus der Familie. In Bayern hingegen fiel nur jedes 1078. Kind der Behörde anheim.

Etwa 7000 Kinder und Jugendliche flüchteten im Jahr 2007 freiwillig in die Obhut des Jugendamts. 3000 waren an jugendgefährdenden Orten wie Bordellen, Kneipen oder auf der Straße aufgegriffen worden.

Die Mehrheit von 18 200 Kindern und Jugendlichen wurde den Eltern unmittelbar durch das Jugendamt entzogen. Über die Hälfte aller Entzogenen waren Mädchen und älter als 14 Jahre.

Dramatisch gestiegen ist die Anzahl der Babys und Kleinkindern, die ihren Eltern amtlich entzogen werden. Seit dem Jahr 2000 wurden kontinuierlich weniger Kinder geboren, bis 2008 aber doppelt so viele (10 %) unter Dreijährige aus ihren Familien entfernt und in die behördlich organisierte Fremdbetreuung gegeben. Von den Drei- bis Achtjährigen sind es sogar 14 %.

Gleichzeitig wächst der elterliche Widerstand gegen Kindesentziehungen.

Im Jahr 2007 wurden von insgesamt 28 200 Kindern/Jugendlichen 435 gegen den ausdrücklichen Elternwillen aus ihren Familien herausgenommenen. Das waren drei Mal mehr als 2006.

Nach Recherchen der Verfasserin ist der Anteil der Eltern, die sich gegen Kindesentziehungen wehren, allerdings noch deutlich höher. Aus den Ergebnissen ihrer online-Umfrage zu Erfahrungen mit dem Jugendamt und anderen Fallbeispielen ergibt sich, dass Eltern, die vom Jugendamt mit Kindesentziehung bedroht werden, meistens nur deshalb „freiwillig“ in einen Hilfeplan einwilligen, weil sie glauben, durch ein solches Wohlverhalten den Verbleib oder die rasche Heimkehr der Kinder zu erwirken. In gut der Hälfte aller von der Verfasserin bearbeiteten Fallbeispiele schützte dies jedoch weder vor Kindesentziehung, noch bewirkte es eine baldige Herausgabe der Kinder. Im Gegenteil wurde diesen Eltern später vor dem Familiengericht vorgehalten, dass sie ja mit der Herausnahme der Kinder einverstanden gewesen seien und somit selbst eingesehen hätten, erziehungsunfähig oder eine Gefahr für ihre Kinder zu sein.

Darüber hinaus scheint auch eine große Unsicherheit über den richtigen Gebrauch der gesetzlichen Termini „Inobhutnahme“ und „Herausnahme“ zu herrschen und dadurch Fehlentscheidungen verursacht zu werden. Nicht umsonst mahnte Astrid Fricke in ihrem Report im SGB VIII - Online-Handbuch von Ingeborg Becker-Textor und Martin R. Textor zu der Frage „Was bedeutet die Inobhutnahme/ Herausnahme gemäß §§ 42, 43 SGB VIII - und was nicht?“:

„Ähnlich wie der Begriff "Betreuung" ist der Begriff der "Inobhutnahme" ein Rechtsbegriff mit einer bestimmten juristischen Bedeutung. Im Kontext der Arbeit der Jugendhilfe sollte dies beachtet werden, um Verwirrung - und damit mögliche Fehlentscheidungen - zu vermeiden.“

Das Vorkommen von Fehlentscheidungen wird auch keineswegs bestritten. Im Gegenteil, dass Irren menschlich und unvermeidlich ist, wird beispielsweise in einem Schriftsatz des Böblinger Jugendamts ausgeführt. Darin heißt es, Entscheidungen in Krisensituationen beruhten stets auf Prognosen. Daher ließen sich Fehlentscheidungen auch bei sorgfältiger Prüfung nicht ausschließen. Das Jugendamt müsse im Einzelfall lediglich nachweisen, „alles getan zu haben“, um „die einzelnen fallverantwortlichen Fachkräfte vor Schuldvorwürfen und strafrechtlicher Verfolgung“ zu schützen.

Bereits 1996 führte Prof. Heinrich Kupffer in einem Referat (s. Tagungsbroschüre des Evangelischen Pressedienstes Nr.6/97 1997 „Wir sind doch keine Kinderklaubehörde! – Kindeswohl – Dilemma und Praxis der Jugendämter“) aus, das Jugendamt operiere als „sachverständige Behörde“, die dem Familien- und Vormundschaftsgericht offiziell Amtshilfe leisten müsse. Damit nehme sich das Amt einer Sache an, „die seine Kompetenz bei weitem übersteigt.“ Dennoch, so der Erziehungswissenschaftler, folgten die Gerichte „meist den Vorschlägen der Ämter und halten damit die Fiktion der dort angesiedelten Fachkompetenz aufrecht. Für die Folgen eines Eingriffs muss das Amt nicht haften.“

Das bedeute, dass „die Mitarbeiter der Ämter mehr dürfen, als sie von ihrer persönlichen Qualifizierung her leisten können.“ So ruhe das Jugendamt in sich selbst und sehe keine Veranlassung zur Selbstkritik. Ihm, Heinrich Kupffer, sei kein Fall bekannt, in dem ein Amt sich jemals für eine Fehlentscheidung entschuldigt hätte.

Über zehn Jahre später hat sich an dieser Haltung der Jugendamtsmitarbeiter/innen wenig geändert. Prof. Wolfgang Klenner, dessen Namen aus der Riege der Psychologen und Gutachter gegen Willkürentscheidungen im Jugendamt nicht weg zu denken ist, führte im Dezember 2007 in einem Interview mit der Verfasserin über die Entscheidungsfreiheit im Jugendamt aus, es

„werden Entscheidungen von schicksalhafter Tragweite von Behördenmitarbeitern getroffen, die auch bei vorsätzlich verantwortungslosem Handeln nicht haftbar gemacht werden können. Das nennt man einen rechtsfreien Raum.“

Liudger Berresheim, Koordinator für Kinderrechte im Verein „Familiennetzwerk Deutschland“, meinte 2008 in einem Interview mit der F.A.Z. ( Katrin Hummel: Wegnehmen ist das Einfachste. F.A.Z. Nr. 64, S.3, 15. 3. 2008)

„Viele Ämter sind da doch ganz pragmatisch. Es ist weniger Arbeit, die Kinder einfach aus den Familien zu nehmen, als für Besserung innerhalb der Familie zu sorgen. Mit dem Entzug des Sorgerechts ist dem Kindesschutz ganz schnell Genüge getan. Das Kindeswohl bleibt dann eben auf der Strecke.“

Und Prof. Uwe Jopt, einer der gegenwärtig renommiertesten psychologischen Gutachter Deutschlands, stellte in derselben Ausgabe der F.A.Z. klar:

„Das große Problem der Jugendhilfe: Es werden vorschnell zum vermeintlichen Schutz der Kinder Maßnahmen eingeleitet, die tatsächlich auf eine Gefährdung der Kinder hinauslaufen. Nach dem Motto: Lieber einmal zu viel als zu wenig gesorgt.“


Gründe der Kindesentziehung

Der mit Abstand häufigste Anlass der Kindesentziehung war in den vergangenen Jahren in 44 % aller Fälle elterliche Überforderung. In 23 bis 24 % stellte das Jugendamt Vernachlässigung bzw. Misshandlung oder sexuellen Missbrauch fest.

Die Recherchen der Verfasserin zu Kindesentziehungen durch das Jugendamt reichen bis in das Jahr 1972 zurück. Seitdem hat sie mit Tausenden betroffener Eltern, Kinder und Jugendlichen über ihre Erfahrungen gesprochen und korrespondiert. Hinzu kommen Erfahrungsberichte, die sie mit Hilfe einer Internetumfrage zum Jugendamt sammelt.

Aus der Auswertung allein der momentan etwa 1700 verwertbaren, weil sorgfältig und umfassend ausgefüllten Fragebögen ergibt sich, dass seit 2008 mit ca. 20 % eine Denunziation der betroffenen Eltern/teile durch aufmerksame Mitbürger/innen, besonders empfindsame Lehrerinnen und verunsicherte Kinderärzt/innen beim Jugendamt stattgefunden hatte.

Mit 60 Prozent hatten die meisten der von Kindesentziehung Betroffenen selbst in den Jugendämtern um Hilfe ersucht. Sie erbaten sich ganz überwiegend erzieherische, betreuerische, materielle und den anderen Elternteil ausgrenzende Hilfen. 48 Prozent erhielten die gewünschte Hilfe nicht oder nur vorübergehend, sondern wurden zu Opfern von Kindesentziehung, weil das Jugendamt mangelnde „Kooperation“ zu erkennen meinte.

In einem aktuellen Fall aus Oldenburg verlor ein Elternpaar sechs Kinder, weil sie bestimmte Anforderungen der Familienhelferin an die Freizeitgestaltung der Kinder wie Mitgliedschaften in kommunalen und sportlichen Vereinen nicht finanzieren konnten und nicht damit einverstanden waren, die Helferin zusätzlich zu den Wochentagen auch an den Wochenenden bei sich aufnehmen zu müssen. In dieser Verweigerung sah das Jugendamt eine schwere Kindeswohlgefährdung, rückte mit einem großen polizeilichen Aufgebot an und nahm alle Kinder mit, das Kleinste direkt von der Mutterbrust weg.

In einem anderen Fall aus Stuttgart schmiss die verantwortliche Jugendamtsmitarbeiterin einen Vater allein deshalb aus ihrem Büro und verweigerte ihm zudem zur Strafe den Umgang mit

seinem im Nebenraum wartenden Kind, weil sie seine Frage nach der konkreten Art der verlangten Kooperation als unverschämt und anmaßende Provokation empfand

In 75 % der Umfrageergebnisse der Verfasserin wurden die Jugendämter und Mitarbeiter/innen mit der Note 5 bis 6 bewertet. Nur 2, 3 Prozent erteilten die Note 1. Dieser kleine mit gut bis sehr gut bewertende Personenkreis bestand fast ausschließlich aus Alleinerziehenden, meist Müttern, die Hilfe zur Ausgrenzung des anderen Elternteils benötigt und erhalten hatten.

In der Begründung der jeweiligen Bewertung lobte diese verschwindend kleine Anzahl von Personen, die im Jugendamt um Hilfe gebeten hatten, die in ihrem Fall verantwortlichen Mitarbeiter/innen als „kompetent“, „menschlich“, „gut zuhörend“ und „ohne Vorurteile.“

Bei den mehrheitlich negativen Beurteilungen wurden durchwegs Forderungen nach einer höheren beruflichen Qualifikation, mehr Freundlichkeit, Geduld, Zeit und menschlichem Interesse der einzelnen Mitarbeiter/innen sowie nach einer fachlichen Kontrollaufsicht bzw. nach der gänzlichen Abschaffung und Neuordnung der Behörde erhoben.

In rund neun von zehn der von der Verfasserin recherchierten Fällen folgte das Familiengericht der Forderung des Jugendamts nach Kindesentzug.

Dies entspricht Aussagen von Experten wie der Richterin Gretel Diehl am Oberlandesgericht Frankfurt, die 2006 anlässlich eines Vortrags über die Umsetzung amtlicher Beschlüsse aussagte, dass Richter in aller Regel nicht gegen den Willen des Jugendamts entschieden, da ansonsten amtliche Beschlüsse nicht durchsetzbar seien.

Hierzu erläuterte man der Verfasserin bereits 2001 im Bundesjustizministerium das hohe Gut der „Würde des Rechts“, die nicht verletzt werden dürfe. Daher sei es oberstes Anliegen der Richterschaft, Beschlüsse zu treffen, die in der Praxis umgesetzt werden könnten. Andernfalls verletzte die Ignoranz richterlicher Beschlüsse die Würde des Rechts.

Insgesamt befanden sich 2007 rund 60 000 Kinder und Jugendliche dauerhaft in der professionellen Heimerziehung. Im Jahr zuvor waren es noch 54 000.

Hinzu kamen 131 000 Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien.

Mit diesen 191 000 nicht genug, werden weitere Tausende Kinder alljährlich ihren Eltern entzogen, weil sie als „schwierig“ und verhaltensauffällig deklariert und per Gerichtsbeschluss in die „Endstation Kinderpsychiatrie“ abgeschoben und dort medikamentös ruhig gestellt werden.

Im August 2008 gestand deshalb eine ehemalige Familienrichterin in einem Monitor-Report, (
http://www.wdr.de/themen/global/webmedia/webtv/getwebtvextrakt.phtml?p=400&b=039&ex=1 ) ein schlechtes Gewissen wegen der vielen Kinder, die durch ihre Urteile und Beschlüsse in geschlossenen Heimen untergebracht wurden.

Im Interview sagte Christa Seeliger:

„Wir sind 1.500 Familienrichter in Deutschland ungefähr, jeder von uns hat mindestens vier oder fünf Fälle pro Jahr von Kindern, die nicht psychisch krank sind, so dass ich auf eine Zahl 7.000, wenn nicht mehr, pro Jahr komme, die in einem Heim geschlossen untergebracht werden müssten. Dem stehen eben nur Plätze, 260 gegenüber. Also was macht man mit diesen Kindern? Man weiß nicht, und parkt sie deshalb in Landeskrankenhäusern.“

Auch das Statistische Bundesamt registrierte eine Zunahme derartiger Einweisungen. Lag die Zahl im Jahr 1991 noch bei rund 20 000 Kindern, sind es mittlerweile mehr als das Doppelte. Gut ein Drittel der per Gerichtsbeschluss in die Psychiatrie eingewiesenen Minderjährigen gelten als sozial verhaltensauffällig oder verhaltensgestört.

Da die Anzahl der richterlichen Entscheidungen über die „geschlossener Unterbringung“ so rasant steigt, hat der Gesetzgeber kürzlich für mehr Rechtssicherheit gesorgt, die es der Richterschaft erleichtern soll, die zum Freiheitsentzug und zur Einweisung erforderliche Genehmigung nach § 1631b BGB zu erteilen.

Addiert man diese von Christa Seeliger angenommenen alljährlich mindestens 7 000 Kinder zur Anzahl der aus anderen behördlichen Gründen nicht im Familienverbund lebenden Minderjährigen, sind bereits rund 200 000 von ihnen betroffen.

Behördliche Elternentziehung mit Hilfe des Jugendamts betrifft aber auch die rund zwei Millionen Kinder und Jugendliche, die momentan bei schnell steigender Tendenz mit nur einem alleinerziehenden Elternteil leben und auf den anderen, meist auf den Vater, ganz oder weitestgehend verzichten müssen. Einfach deshalb, weil mindestens ein Elternteil dies so will und die zum Schutz des Kindeswohls verpflichteten Jugendamtsmitarbeiter/innen nicht professionell genug sind, um beide Eltern zu einer gemeinsamen positiven Lösung für ihre Kinder zu verpflichten.

Dass Letzteres möglich ist, wenn Jugendamtsmitarbeiter/innen entsprechend motiviert und ausgebildet sind, zeigt zum Beispiel die sehr erfolgreiche so genannte „Cochemer Praxis“, nach deren Richtlinien Eltern so lange nach einer gemeinsamen Lösung zum Kindeswohl suchen müssen, bis sie fündig werden und Kindern beide Eltern trotz Paartrennung erhalten bleiben.

Die Mehrheit der sozial auffälligen, verhaltensgestörten Minderjährigen, die langzeitig psychologische und psychotherapeutische Hilfe benötigen, in der Schule scheitern, gewalttätig, kriminell oder drogenkrank werden, vor dem PC vereinsamen und in virtuelle Parallelwelten abtauchen, wo sie sich endlich erfolgreich, stark und lebendig fühlen können, oder die in geschlossene Heime eingewiesen werden, hat getrennte, geschiedene oder ihren Kindern emotional entglittene Eltern.

Für sie ist die Familie oftmals nur noch das, was Ulla Schmidt, die gegenwärtige Bundesgesundheitsministerin, anlässlich einer gemeinsam mit der Verfasserin geführten Podiumsdiskussion sagte:

„Familie ist, wenn alle aus einem Kühlschrank essen.“

Da die große Mehrheit aller amtlichen Kindesentziehungen und Herausnahmen aus Gründen des elterlichen Versagens erfolgt, für dessen Gelingen es keinen offiziellen, etwa gesetzlich festgelegten Standard gibt, der im Umkehrschluss das Versagen definiert, obliegt die Ermittlung und Beurteilung des Versagens allein der Entscheidung von Jugendamtsmitarbeiter/innen.

Neben der Kindesentziehung als letzte, weil folgenschwerste Schutzmaßnahme stehen ihnen zahlreiche andere Hilfsangebote für Familien und Kindesschutz zur Verfügung. Dennoch kommen immer öfter Entscheidungen zustande, bei denen nach Auffassung von Prof. Uwe Jopt in einem Interview mit ML Mona Lisa vom 15. 4. 2004 (Im Zweifel gegen die leiblichen Eltern, Wer kontrolliert das Jugendamt?), Kinder

„mit einer Flapsigkeit und Vorschnelligkeit von ihren Eltern getrennt [werden], so dass ich ohne Not davon spreche, dass hier in Einzelfällen staatlicher Kinderklau stattgefunden hat.“

Diese Voreiligkeit könne

„zu tun haben, mit dem Geist von Nienstedt und Westermann, die überall vermitteln, dass Eltern verwirkt haben, wenn ihre Kinder in Not geraten sind und dass man dann schauen muss, wie man für diese Kinder schnellstmöglich dauerhaft Ersatzeltern bekommt. Und die leiblichen Eltern stören nur, sind quasi Bedrohung für die weitere Entwicklung des Kindes, die man fernhalten muss. Das spiegelt sich dann in den Maßnahmen der Jugendämter in der Region wider. Ich finde das menschenverachtend und zynisch.“

Die Opfer

Dass die Theorie der Gesetzesvorgaben und die Praxis der Inobhutnahme oder Herausnahme MInderjähriger aus ihrer Familie durch Jugendamtsmitarbeiter/innen selten deckungsgleich sind, erfahren Opfer nur allzu oft.

Die häufigsten Opfer behördlicher Kindesentziehung sind Kinder und Eltern, die in irgendeiner Weise nicht der Norm entsprechen, die bestimmte Jugendamtsmitarbeiter/innen als inneres Bild vom „guten“ Kind oder „guten“ Eltern im Kopf haben und deren Lebensweise nicht dem entspricht, was die zuständigen Behördenmitarbeiter/innen als „Kindeswohl“ entsprechend und „ordentlich“ bewerten.

Heute sind vor allem allein erziehende, gering verdienende, auf Unterhalt durch den Kindesvater angewiesene, von Sozialhilfe lebende, arbeitslose Mütter im Visier der behördlichen Wächter/innen.

Sind sie jung oder wurden womöglich selbst schon als Kind/Jugendliche durch das Jugendamt betreut, können sie sich der behördlichen Einmischung in ihr Familienleben kaum entziehen. Wagen sie oder der Kindesvater Widerspruch oder Widerstand gegen eine vom Jugendamt etablierte Familienhilfe, ist das Kind in aller Regel weg. „Kooperation“ lautet das Zauberwort, welches eine Art absoluten Gehorsam gegenüber der Amtsperson meint.

Ebenfalls zur Risikogruppe gehören Ehepaare mit geringem Einkommen, besonders bei großer Kinderzahl sowie Eltern, die als zu****** zur Kindererziehung angesehen, aus religiösen, fremdenfeindlichen Vorurteilen heraus abgewertet werden, eine Behinderung haben oder die allgemeine Regelschule ablehnen und ihre Kinder selbst unterrichten wollen.

Nicht zu vergessen die Eltern, die unvorhersehbar, etwa durch Denunziation, in eine Abhängigkeitssituation zum Jugendamt gerieten und dort wegen ihres selbstbewussten Auftretens, ihres Bildungsgrads oder ihres Berufes Aversionen, Eifersucht oder Ängste bei wenig selbstbewussten Jugendamtsmitarbeiter/innen auslösen und dann bei Widerstand zu spüren bekommen, wer am längeren Hebel sitzt.

Hinzu kommen Eltern/teile, die aus dem Ausland stammen, mit ihren Kindern auch nach der Paartrennung in der eigenen Muttersprache sprechen oder sie ins Ausland mitnehmen wollen.

Beides wird von Jugendamtsmitarbeiter/innen besonders dann oftmals als Kindeswohlgefährdung ausgelegt, wenn sie der bei einem betreuten Umgangstermin gesprochenen fremden Sprache nicht mächtig, auf einen Auslandsaufenthalt neidisch oder so provinzlerisch sind, dass sie ein Leben im Ausland nur negativ bewerten können.

Vaterausgrenzung

Kindesentziehungen gegenüber Vätern gehört in Deutschland seit Jahrzehnten zum Alltag von Jugendämtern und Familiengerichten.

Michael M. aus Stuttgart ist einer von ihnen. Als er, Journalist, und seine Verlobte, Gymnasiallehrerin, ihr Wunschkind bekamen, waren sie überglücklich. Das Glück hielt jedoch nicht lange an. Seine Verlobte erlitt einen so genannten Baby Blues. Und ihm als nicht ehelichem Vater eines Erstkindes, noch dazu eines Töchterchens, wollten weder Jugendamt noch Familiengericht das Kind überantworten. Auch dann nicht, als er dem Gericht eine Liste von Betreuungspersonen und professionellen Helfern vorlegte. Man sei hier nicht auf der Post, meinte man unwirsch, als er bat, unter diesen Personen eine dem Jugendamt und Gericht passende Auswahl zu treffen.

Ob er einen Hilfeantrag an der Jugendamt zur Überantwortung des Babys an eine Pflegefamilie stellen wolle, wurde der Vater gefragt. Auf seine Rückfrage, was geschehen werde, wenn er dies nicht wolle, erhielt er zur Antwort, dann würde das Kind eben ohne sein Einverständnis in eine Pflegefamilie gegeben. Er unterschrieb in der Hoffnung auf eine nur vorübergehende Inobhutnahme, längstens bis zur Genesung der Mutter.

Inzwischen ist die Mutter gesund. Das Baby ist weiterhin fort. Das Jugendamt hält die Gesundheit der Mutter für instabil, die des Babys für schwach und den Vater für nicht „kooperativ“ genug. Nicht einmal ein Umgangsrecht will das Jugendamt einräumen. Heftig wird vor Gericht gestritten. Auch um eine Webseite, auf der der Vater seine Erfahrungen an die Öffentlichkeit trägt und der Obrigkeit den Spiegel vorhält, in den sie nicht sehen will.

Auch Holger P. aus Frankfurt/Main ringt bis zur völligen Erschöpfung um sein einziges Kind. Als es geboren werden sollte, gab er seinen gut bezahlten Job auf, um die Erziehung und Betreuung des Babys zu übernehmen, während die Mutter erwerbstätig blieb. Kindergarten, Kinderarzt, Bezugspersonen, alle attestieren ihm, ein liebevoller, fürsorglicher Vater zu sein, der sich zuverlässig und verantwortungsvoll einsetzte. Dennoch gelang es der Mutter, ihm bei der von ihr ausgehenden Trennung das Kind zu entziehen und die herzliche Bindung zwischen Vater und Kind aufzulösen. Aus einem dem Vater freudig in die Arme springenden Kind, das ihn als allerbesten Papa liebte, wurde eines, das Angst vor dem Vater hat, von dem es niemals ein Leid erfuhr. Angst vor Entführung, Angst vor Gewalt, Angst vor einem Wiedersehen. Angst, der Mutter nicht zu gefallen, wenn es keine Angst gäbe.

„PAS“ nennt man, was das Kind erleidet, ein „Parental Alienation Syndrom“, das man mit „Elterliches Entfremdungssyndrom“ übersetzen kann.

PAS – Wenn die Kinderseele fremdelt

In den USA erkannt und erforscht, wird „PAS“ hierzulande nur sporadisch als seelische Erkrankung, die therapiebedürftig ist, anerkannt.

Selten ordnet das Familiengericht für ein Kind, dessen liebevolle, schöne Beziehung zu dem nicht mehr mit ihm zusammen lebenden Elternteil bekannt und attestiert ist, eine psychologische Therapie gegen PAS an, in der es lernen darf, seine verschüttete Liebe zu dem verlassenen Elternteil wieder zuzulassen und angstfrei auszuleben.

Statt dessen geben Jugendamtsmitarbeiter/innen und Richter meist dem Kindeswillen nach, der sich in völliger Symbiose, dem Kind ganz unbewusst, mit dem des ausgrenzenden Elternteils verbindet.

Dadurch begünstigen oder führen sie die einem ausgrenzenden Elternteil gewünschte und vollzogene Kindesentziehung herbei.

Tatsächlich ist diese symbiotische Willensverschmelzung ein Dienst der höchsten Seelennot und Verlustangst, den ein betroffenes Kind dem einzigen Elternteil leistet, der ihm geblieben ist. Aus diesem Gefühl heraus sagt es zu dem einst geliebten Elternteil, der jetzt nicht mehr dazu gehören darf, dass es ihn nie mehr sehen will oder, dass es ihn hasst.

Gleichzeitig leidet das Kind extrem unter der eigenen Aussage, denn die Liebe zu dem abgelehnten Elternteil ist weiterhin da. Sie verursacht tiefe Schuldgefühle, den verlassenen Vater, die verlassene Mutter hart abzuweisen, böse Worte zu sagen, die Trauer zu sehen, sich deshalb zu schämen. Je heftiger dieses Schuldbewusstsein wirkt, desto stärker versucht das Kind, sich durch Verdrängung des Schamgefühls davon zu befreien und sich mental an den ausgrenzenden Elternteil anzuschließen, der ja auch „böse“ gegen den anderen Elternteil spricht und handelt und als Elternteil für das Kind quasi sakrosankt ist.

Tausende verlassene Väter und immer mehr ausgegrenzte Mütter wollen nichts lieber, als trotz der Paartrennung weiterhin für das Kind da zu sein, es aufwachsen zu sehen, es lieb zu haben, zu beschützen und es erzieherisch an der eigenen inneren Welt teilhaben zu lassen.

Längst ist bekannt, dass Kinder beide Eltern brauchen und dass der Verlust eines oder gar beider Elternteile schwere seelische Verletzungen auslöst, die das Lebensglück des heranwachsenden jungen Menschen oft lebenslang schädigen. Laut wird über die zunehmende Zahl seelisch kranker Kinder/Jugendlicher geklagt, deren Krankheitsursache ihren Ursprung in der vom Alleinerziehen überlasteten, überforderten, verarmten Ein-Eltern-Hälfte hat.

Doch anstatt jedem Kind endlich ein gesetzlich garantiertes Recht auf beide Eltern zu gewähren und dauerhafte Elternschaft über das Trennungsrecht des Paares zu stellen, unterstützen Jugendamt und Familiengericht weiterhin die Ausgrenzung eines Elternteils aus dem Leben von Kindern/Jugendlichen und rechtfertigen dies mit dem Kindeswillen und dem Kindeswohl.

Wie seltsam nur, dass der Kindeswillen gar nichts zählt, wenn es um den täglichen Schulbesuch geht, der sogar mit Polizeigewalt erzwungen werden kann, wenn dies dem Jugendamt als dem Kindeswohl dienlich erscheint.

Wie viel sonderbarer noch, dass das Jugendamt Minderjährige im Namen des Kindeswohls jederzeit und auf bloßen Verdacht von ihren Eltern trennen darf und dies mit Polizeigewalt und Gerichtsvollzieher durchsetzt, ohne den Willen und Widerstand eines laut schreienden Kindes zu berücksichtigen.

Diese Art der behördlich festgelegten Willensberechtigung oder Willensnegierung erinnert mich an eine Frau, die ich einmal beim Einkauf mit einem Mädchen sah, dem sie zwei identische Pullover zur Auswahl vorlegte und dabei sagte: „Du darfst dir einen aussuchen; den Roten oder den Roten.“


Wenn das Kindeswohl als deutsches Privileg behandelt und ausländische Eltern ausgegrenzt werden

Im Fall von Joumana Gebara, einer deutschen Mutter aus dem Libanon, entzog das Jugendamt zwei ihrer drei Kinder, weil sie als multilinguale Diplomingenieurin mit Hilfe des deutschen Arbeitsamtes einen Arbeitsplatz in Südtirol bekommen hatte und mit ihren Kindern dorthin umziehen wollte. Gegenüber der Jugendbehörde in Bozen führte das deutsche Jugendamt aus, der Umzug der deutschen Kinder nach Italien verstoße gegen das Kindeswohl.

In seiner Stellungnahme zur Notwendigkeit der Kindesentziehung führte der verantwortliche Jugendamtsmitarbeiter aus, die Mutter vernachlässige ihre Kinder, da sie diese einer Tagesmutter und einem Tageshort anvertraue, anstatt sie selbst zu betreuen. Sie sei materialistisch eingestellt, da sie trotz der kleinen Kinder ein Studium absolviert habe und arbeiten wolle. Sie sei schließlich nicht verpflichtet, einer Erwerbsarbeit nachzugehen. Sie könne in Deutschland von Sozialhilfe leben und ihre Kinder selbst betreuen. In Italien sei eine das Kindeswohl schädigende Ganztagsfremdbetreuung der Kinder zu erwarten, da die Mutter sich dort mit Hilfe des aus Deutschland kommenden Kindesunterhalts und der Sozialhilfe einen schönen Lenz machen könne.

Ohne die Mutter über die drohende Kindesentziehung bei Verlassen des Landes aufzuklären, bewilligte das Jugendamt zur Betreuung der schulpflichtigen und daher nicht zu beurlaubenden Kinder eine Tagesmutter für den Zeitraum, den die Mutter zur Wohnungssuche in Italien benötigte und leitete dann kurz vor der mit dem Jugendamt fest vereinbarten Rückkehr der Mutter die Kindesentziehung bei der Tagesmutter ein.

Entgegen der geltenden Rechtsprechung, dass die Eltern unverzüglich über die Kindesentziehung zu informieren sind und bei Widerstand sofort ein Gerichtsbeschluss erwirkt werden muss, wurde Joumana Gebara mit keinem Wort über die in ihrer Abwesenheit erfolgte Kindesentziehung informiert. Da dem Jugendamt ihre Telefonnummer bekannt war, wäre ein informatorischer Anruf jederzeit möglich gewesen. Statt dessen wurde die Kindesentziehung terminlich so durchgeführt, dass danach das freie Wochenende der Behördenmitarbeiter begann. So war niemand da, der der nach ihrer Rückkehr verzweifelt nach ihren Kindern suchenden Mutter hätte Auskunft über deren Verbleib geben können. Die mit dem Jugendamt zusammenarbeitende Tagesmutter verweigerte ebenfalls die Auskunft. Dazu sei sie verpflichtet, sagte sie. Sie müsse schließlich von den Einkünften als Tagesmutter leben.

Dem Rechtsanwalt der Mutter gewährte das Jugendamt weder Einblick in die Stellungnahme des zuständigen Sachbearbeiters noch Akteneinsicht. Einen Gerichtsbeschluss über die Herausnahme der Kinder gab es nicht.

Gegen das Jugendamt habe man keine Chance, meinte der Anwalt und riet der Mutter, an die Presse zu gehen, sich Hilfe in der Öffentlichkeit zu suchen. Später, als der Richter die Mutter genau deswegen rügte, saß der Anwalt schweigend, verteidigte sie nicht.

Monatelang hielt man sie über den Verbleib ihrer Kinder im Unklaren, beantwortete keine Frage nach dem Warum der Kindesentziehung, verweigerte ihr jeden Gruß an die Kinder, jedes Telefonat, jeden Kontakt, überbrachte nicht einmal die Briefe, die Mutter und Kinder einander schrieben.

Als endlich eine erste Anhörung bei Gericht stattfand und die Mutter voller Verzweiflung um die Herausgabe ihrer Kinder bettelte, meinte der verantwortliche Jugendamtsmitarbeiter zum Gericht, eine Frau, die sich so hysterisch aufführe, sei nicht erziehungsfähig. Man dürfe ihr keinesfalls die Kinder zurück geben. Der Richter schien ein wenig Mitleid zu haben und bot der Mutter die Mitnahme eines der beiden Kinder an, wenn sie das andere in Deutschland beließe. Als die Mutter diesen Handel ablehnte, erging Beschluss zur Entziehung beider Kinder.

Später, nachdem sie die Kinder durch Mithilfe aus der Bevölkerung gefunden und in einer hoch dramatischen Aktion zu sich nach Italien geholt hatte, sagte der ältere Sohn bei der dortigen Jugendbehörde und vor dem Jugendgericht aus, die Jugendamtsmitarbeiter und Pflegeeltern hätten ihm gesagt, seine Mutter sei böse, sie wolle ihre Kinder ermorden. Sobald sie nach Deutschland käme, werde man sie einsperren. Wenn er sie irgendwo sähe, müsse er laut schreien und vor ihr davon rennen.

Er habe sich aber jeden Tag nach ihr gesehnt und sich gewünscht, dass sie endlich käme. Jeden Tag, habe er vor dem Spiegel gestanden und seine Tränen fließen gesehen und dabei gebetet, dass sie käme, bis die Tränen unten am Spiegelrand angekommen wären. Aber als sie dann tatsächlich gekommen sei, habe er weglaufen wollen, damit seine Mutter nicht eingesperrt würde.

Obwohl jeder Umzug für Kinder, die bereits ein eigenes soziales Umfeld erobert haben, den Verlust von Freunden und anderen Freizeitbindungen, Schulprobleme und eventuell Sprachschwierigkeiten nach sich zieht und daher als Kindeswohlverletzung angesehen werden kann, unternimmt das Jugendamt in aller Regel erst dann etwas dagegen, wenn das Ausland eingebunden ist.

So ist es einer Mutter oder einem Vater, die/der sich vom Partner/in trennt und die gemeinsamen Kinder wie bewegliche Güter mitnimmt, problemlos gestattet, in eine Hunderte von Kilometern entfernte Ortschaft umzuziehen, obwohl dies das Recht des Kindes auf Umgang mit dem verlassenen Elternteil und dessen Recht auf Umgang mit dem Kind verletzt oder unmöglich macht.

Eine solche Dominanz der einseitigen elterlichen Interessen über das Kindesrecht und Kindeswohl ist zulässig und wird als Rechtsanspruch bzw. legaler Ausdruck der Bewegungsfreiheit des umzugswilligen Elternteils bewertet.

Will aber ein Elternteil mit den Kindern etwa in den nahe gelegenen europäischen Nachbarstaat umziehen, um dort zu arbeiten, wird die Mitnahme des Kindes zur Kindeswohlfrage. Und zwar auch dann, wenn das Kind die im Ausland vorherrschende Sprache bereits spricht und dort Großfamilie hat.

Hintergrund ist die deutsche Gesetzgebung, die den „Export“ eines in Deutschland aufgewachsenen Kindes durch einen nicht deutschen Elternteil ins Ausland als strafbare Kindesentziehung ansieht, den „Import“ eines im Ausland aufgewachsenen Kindes durch einen deutschen Elternteil nach Deutschland hingegen als nicht strafbare Mitnahme eines Kindes bewertet. Entsprechend verhindert das Jugendamt nach Kräften die Mitnahme eines Kindes ins Ausland und betreibt dessen Herausgabe an Deutschland, während es zugleich die Mitnahme eines Kindes nach Deutschland begünstigt und durch Unterstützung des deutschen Elternteils billigt.

Gegen den Schutz des Kindeswohls durch das Jugendamt richtet auch das Haager Abkommen nichts aus, das die rasche Rückführung eines im Ausland aufgewachsenen, nach Deutschland entzogenen Kindes in sein Ursprungsland vorsieht und von einem großen Staatenverbund, dem auch Deutschland angehört, beschlossen wurde. Sieht das Jugendamt das Kindeswohl durch eine Rückführung gefährdet, warten viele Elternteile im Ausland vergebens.

In einem mir bekannten Fall entzog eine brasilianische Mutter ihr in Deutschland geborenes, nur deutsch sprechendes, schulpflichtiges Kind nach der elterlichen Trennung in ein winziges brasilianisches Dorf und flüchtete von dort in immer neue Wohnorte, um dem deutschen Vater das Kind zu nehmen.

In einem anderen Fall gab ein deutscher Vater das mit der Mutter in den USA aufgewachsene Kind nach einem Ferienaufenthalt nicht mehr heraus und sicherte sich die Unterstützung des Jugendamts zur Kindesentziehung durch die Falschaussage, die Mutter sei unauffindbar, kriminell und geisteskrank.

Während die brasilianische Mutter mit internationalem Haftbefehl gesucht, das Kind mit Hilfe der Polizei gefunden und dem deutschen Vater wieder zugeführt wurde, erlitt die amerikanische Mutter die Kindesentziehung dauerhaft, obwohl sie nachwies, dass der deutsche Vater immer gewusst hatte, wo sie wohnte und sie keineswegs kriminell oder geisteskrank war und ist.

In beiden Fällen verloren die ausländischen Mütter das Sorgerecht und erhielten auch kein Umgangsrecht mit ihren Kindern. Als Begründung führten die regional zuständigen Jugendamtsmitarbeiter/innen Entführungsgefahr durch die Mütter an.

Die Klage der amerikanischen Mutter um ihr Kind verlief erfolglos. Der verantwortliche Jugendamtsmitarbeiter führte bei Gericht an, das Kind wolle nicht mehr zur Mutter zurück, da es beim Vater ein neu geborenes Brüderchen habe. Daher sei es vom Vater in Deutschland eingeschult worden und dürfe nicht aus seinem sozialen Netzwerk heraus gerissen werden. Auf Befragen des Richters hatte das Kind erklärt, beim Vater bleiben zu wollen.

Die fassungslose Mutter verstand erst, was geschehen war, als es ihr endlich gelang, ihre Tochter auf dem Schulweg abzupassen und diese zunächst vor ihr erschrak, dann aber mit dem Ausruf auf sie zu rannte: „Mama, Mama, wo warst du denn? Papa hat gesagt, du bist tot.“

Mütterausgrenzung

Dass auch Mütter zu Opfern der immer radikaler angewandten Kindesentziehungsmechanismen werden, ist relativ neu.

Die Ursache liegt Erachtens der Verfasserin in der demographischen Entwicklung Deutschlands, dem damit verbundenen Kinder- und künftigen Fachkräftemangel, der mehr Frauenarbeit erforderlich macht, zumal junge Frauen oftmals besser ausgebildet sind als Männer. Der wirtschaftliche Bedarf an Frauenarbeitskraft kommt der ideologischen Abwertung der Mutter und ihrer Familienarbeit entgegen.

Vor allem aber muss sich die Bundesregierung des riesigen Heeres der gegenwärtig ca. 2, 6 Millionen allein erziehender Mütter „entledigen“, die mit großer Mehrheit an den öffentlichen Geldtröpfen hängen und die Budgets der zuständigen Ressorts sprengen.

Auch wenn Betreuungsplätze die öffentliche Hand wesentlich mehr kosten als Unterhaltsvorschüsse und Hartz IV für bedürftige Mütter und Minderjährige, scheint die ideologische Aufwertung und familiäre Befreiung von Frauen durch Erwerbsarbeit politisch so massiv zu sein, die Arbeitslust aller Frauen als so leidenschaftlich vermutet zu werden und das Doppeleinkommen von Eltern sowohl privat als auch steuerlich so dringend erforderlich zu sein, dass keine Kosten gescheut werden, um Frauenerwerbsarbeit, Mütter entlastende Kinderbetreuungszeiten von Vätern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, indem immer mehr Kinder immer frühzeitiger in die professionelle Fremdbetreuung abgegeben werden können.

Von daher ist die Erwerbstätigkeit aller Frauen und Mütter ein politisches Ziel, welches den Ansprüchen der Wirtschaft nach mehr und billigen Arbeitskräften entspricht. Ohne mehr professionelle Fremdbetreuung auch kleinster Kinder ist dieses nicht zu verwirklichen. Insofern dient die Kindesherausnahme und - entziehung als behördliche Kindesschutzmaßnahme aus den Haushalten verarmter allein erziehender Mütter auch diesen Zielen.

Die nicht zu vertuschenden Fälle grausamster Kindsmorde durch Mütter trugen ein Übriges dazu bei, diese Fremdbetreuung zu forcieren und dabei zugleich Arbeitsplätze für Frauen und Männer in den Betreuungs- und Pflegeberufen zu schaffen.

Dass dies ein Berufszweig mit Zukunft ist, ergeben Erhebungen des Statistischen Bundesamts. Laut Destatis-Pressebericht vom März 2008 beschäftigten Jugendämter bundesweit rund 36 400 Tagesmütter und Tagesväter, die leiblichen Eltern zur Ergänzung der eigenen Kindererziehung an die Seite gestellt wurden. Insgesamt wurden von ihnen 86 000 Kinder in Tagespflege genommen.

Auf das Jahr 2007 herunter gebrochen, waren es noch 3 250 professionelle Tageseltern und 13 000 Kinder weniger.

Zu diesen behördlich beschäftigten Tageseltern kommen die privaten Profis hinzu, die ohne Hilfe des Jugendamts von den Eltern zur Tagesbetreuung bestellt und bezahlt werden. Ganz zu schweigen von den professionellen Helfer/innen in Heimen und anderen Einrichtungen.

Abgesehen von der Transzendierung der Frau und Mütter durch Befreiung vom „Familienjoch“ hin zur Befreiung durch Arbeit im Sinne der Ikone der Emanzipationsbewegung Simone de Beauvoir, vertraten Bundesfamilien- und Bundesjustizministerium jahrelang vehement die Ansicht, Gewalt sei ausschließlich männlich und Frauen würden nur ausnahmsweise straffällig, meist dann, wenn ein Mann sie dazu angestiftet habe. Als die Verfasserin vor ein paar Jahren in Berlin die Hamburger Justizsenatorin Lore Peschel-Gutzeit anlässlich einer gemeinsamen Podiumsdiskussion über die Zukunft von Familien auf das Leid von Kindern ansprach, die von ihren Müttern misshandelt und sexuell missbraucht wurden, wiegelte diese ab. Sie solle sich doch mal die Gefängnisbelegung ansehen, dann wisse sie, dass Gewalt männlich sei.

Dass internationale und deutsche Studien über häusliche Gewalt nachweisen, dass Frauen speziell Kindern, Alten und Schwachen gegenüber aggressiv auftreten und in Paarbeziehungen nicht viel seltener als Männer handgreiflich werden, wurde von den regierenden Frauenrechtler/innen nicht nur negiert, sondern durch politische Schlagzeilen wie „Gewalt ist männlich“ und gesetzliche Maßnahmen nach dem Motto „Der Schläger geht“ überblendet. Regierungsnahe Vereine wie „Wildwasser e.V.“ schreckten nicht einmal davor zurück, kleine Jungen als „mit Tatwaffe geboren“ aus ihrem Hilfsprogramm gegen Kindesmissbrauch auszuschließen.

Erst die öffentlich bekannt gewordenen schweren Kindesvernachlässigungen, Kindesaussetzungen und Kindsmorde durch Mütter der letzten Jahre begannen das Image der Frau als ewig unschuldiges Opferlamm zu wandeln.

Da diese brutalen Straftaten so gar nicht zum politisch kultivierten Frauen- und Mütterbild passen wollten, kamen bestimmte psychische Krankheiten wie das „Münchhausen-by-Proxy-Syndrom“ in Mode, welches Mütter angeblich so geltungsbedürftig machen sollte, dass sie ihre Kinder bestialisch quälten und krank machten, nur um oftmals mit ihnen zum Kinderarzt rennen zu können und von diesem als gute Mutter gelobt zu werden. Allein die Andeutung dieser Krankheit genügt bis heute, um eine hexenverfolgungsartige Maschinerie der Kindesentziehung auszulösen. Die vielleicht bekanntesten Opfer dieser deutschen Münchhausen-Hysterie sind Mütter wie Cornelia Haase und Petra Heller.

Cornelia Haase und ihr Mann Josef aus Münster verloren ihre sieben Kinder, weil die Mutter beim Jugendamt eine Familienhelferin anlässlich der Geburt ihres siebten Kindes erbeten hatte und diese nicht in Anspruch nahm, als sie erkannte, dass der zu ihr ins Haus gekommene und bei Kaffee und Kuchen freundlich bewirtete Jugendamtsmitarbeiter ihre kleinen Kinder mit seltsamen Fragen aushorchte.

Eine solche Verweigerung der „Kooperation“ kann im Jugendamt zum Sakrileg werden.

Man hielt still, bis das Baby geboren war. Dann griff man zu, holte die Kinder aus der Schule, dem Kindergarten und bei der privaten Babysitterin ab. Das Baby nahm man unter der Vorspiegelung eines kleinen medizinischen Eingriffs aus dem Kindbett der Mutter weg. Kontaktverbot wurde verhängt, jede Information über den Verbleib der Kinder verweigert. Die Kinder wurden getrennt, über ganz Deutschland verstreut, das Baby zu Ersatzeltern verbracht, die sich als Mama und Papa verstanden.

Das Münchhausen-by-Proxy-Syndrom fiel dann eher im Vorbeigehen. Eine Gutachterin ließ den Verdacht in den Raum fallen. Einfach so, unbegründet. Es genügte, um die Kindesentziehung fest zu schreiben.

Der Europäische Menschenrechtgerichtshof verwarf die sie als Menschenrechtsverletzung. Doch die Kinder kamen nicht nach Hause zurück. Aus dem Bundesjustizministerium hieß es, Deutschland sei nicht verpflichtet, die Urteile aus Straßburg eins zu eins umzusetzen.

Als Jahre später endlich zwei kleine Mädchen wieder nach Hause durften, erzählten sie vor laufenden Fernsehkameras, man habe ihnen erklärt, die Eltern seien tot, deshalb habe man neue Eltern für sie gesucht.

Petra Heller aus Bamberg verlor, laut eigenem Bekunden, ihr einziges Kind durch das Jugendamt, weil sie die Borreliose-Erkrankung des Kindes auf ärztliche Anweisung hin mit einer Antibiotika-Langzeittherapie behandelte. Diese Behandlung erschien einer Lehrerin suspekt, die das Jugendamt einschaltete. Wie die Mutter schilderte, tauchte prompt mit einem frühmorgendlichen Rollkommando aus Polizei und Jugendamtsmitarbeitern im Haus der schlafenden Familie auf. Das angstvoll in den Schrank geflüchtete Kind wurde in ein psychiatrisches Krankenhaus, die Mutter in die geschlossene Abteilung der Psychiatrie verschleppt, aus der sie nur mit Hilfe eines Anwalts frei kam.

Seitdem sahen Mutter und Kind einander nie mehr wieder, obwohl das Kind seiner Sehnsucht nach der Mutter in verzweifelten Briefen aus der Kinderpsychiatrie Ausdruck verlieh und die Mutter alle ihr möglichen Hebel in Bewegung setzt und anhaltend gegen die behördliche Kindesentziehung kämpft.

Trotz ihres längst eingetretenen materiellen Ruins. Trotz ihrer ständigen Flucht vor der von der deutschen Gerichtsbarkeit über sie verhängten Zwangspsychiatrisierung. Und obwohl sie wohl auch ihre einstmals viel versprechende Karriere als Opernsängerin wohl nie mehr wieder aufgreifen und fortführen kann.

Manchmal dürfen sie ein paar kurze, genau einzuhaltende Minuten und unter Bewachung miteinander telefonieren, Mutter und Kind. Ob dieses inzwischen die ebenso anrührende wie informative Webseite der Mutter im Internet entdeckt hat, ist nicht gewiss. Aber sie ist da. Und nicht immer wird man verhindern können, dass sie gefunden wird. Die Eingabe des Namens genügt.

Weder bei Cornelia Haase noch bei Petra Heller, die hier nur stellvertretend genannt werden, wurde jemals eine psychische Erkrankung attestiert, obwohl psychologische Gutachten existieren. Beide Frauen litten zu keiner Zeit an einem Münchhausen-by-Proxy-Syndrom.

Dieses wurde 2005 als Erfindung des englischen Arztes Sir Roy Meadow entlarvt, der seine Approbation verlor, da er als gerichtsmedizinischer Gutachter falsche Aussagen machte. In England mussten seitdem 30 000 Kindesentziehungen überprüft werden.

Anders als auf der Insel, liebte man in Deutschland auch die Inquisition.

Die Kinderschar von Thomas und Marion E. aus Oldenburg kam in behördliche Obhut, weil die Eltern es sich nicht leisten konnten, für jedes ihrer Kinder eine kostspielige Freizeigestaltung nach den Vorstellungen einer vom Jugendamt in die große Familie eingebundenen Familienhelferin zu ermöglichen und zudem mit einer von der verantwortlichen Jugendamtsmitarbeiterin

gewollten Ausweitung der bereits an fünf Wochentagen in die Familie kommenden Familienhilfe nicht einverstanden waren.

Sie wünschten sich, wenigstens am Wochenende unter sich sein zu dürfen und ihren eigenen Lebensstil mit den Kindern zu pflegen. Dazu gehörte zum Beispiel, dass die Kinder sich einmal nicht an der täglichen Hausarbeit nach dem Plan der Familienhelferin beteiligen müssten und sich auch wieder einmal wünschen dürften, was gekocht würde.

Dieser Wunsch nach einem Rest familiärer Privatheit wurde den Eltern als mangelnde „Kooperation“ mit dem Jugendamt ausgelegt und weg waren die Kinder. Das Jüngste, erst wenige Monate alt, wurde der stillenden Mutter quasi aus den Armen herausgenommen.

Da die Eltern einen Rechtsanwalt einschalteten, der sie beherzt vertritt, lenkte das Jugendamt ein und gab das älteste Kind zurück. Wohl, weil es für die Fremdbetreuer am schwierigsten war, da es sich z. B. weder das Handy von ihnen abnehmen, noch verbieten ließ, die Eltern anzurufen und vehement nach Hause zu verlangen.

Die Herausgabe der kleineren Kinder wird gleichwohl weiterhin verweigert. Plötzlich will die verantwortliche Mitarbeiterin im Jugendamt schwere erzieherische Defizite der Eltern erkannt haben und eine allgemeine Überforderung, speziell der Mutter. Diese, eine examinierte Altenpflegerin und erfahrene Mehrfachmutter, könne das Baby nicht richtig halten.

Familie W. aus München, deren Namen ich nicht nennen darf, weil sie weitere Repressalien durch das Jugendamt befürchten, musste die Erfahrung machen, dass die Krankheit eines Kindes zur amtlichen Entziehung der anderen Kinder führen.

Eines der Kinder litt an einer langsam zum Tode führenden Krankheit. Im Endstadium entließen die behandelnden Ärzte das Kind nach Hause, damit es die letzte Lebenszeit im Kreis der Lieben verbringen könne. Glücklich genoss das kranke Kind die Gesellschaft der gesunden Geschwister und lebte dabei sichtlich auf.

Der Mitarbeiterin des Jugendamts, die der Familie zugeteilt worden war, um das Kindeswohl zu prüfen, empfand diese Harmonie jedoch als Zumutung für sowohl das todkranke Kind als auch für die gesunden Geschwister. Das Zusammenleben mit einem sterbenden Kind sei für beide Seiten eine schwere Kindeswohlgefährdung. Das kranke Kind brauche Ruhe. Die gesunden Geschwister würden durch den Anblick des Kranken traumatisiert.

Da die Eltern dies nicht erkannt hatten, befand die Jugendamtsmitarbeiterin sie für erziehungsungeeignet und holte die gesunden Kinder umgehend ab, um sie in ein Pflegeheim zu verbringen.

Um den Kindern die Eingewöhnung in der neuen Umgebung zu erleichtern, wurde eine Kontaktsperre verhängt. Es durfte auch nicht telefoniert werden.

Als die Eltern mit Hilfe eines Rechtsanwalts die Herausgabe der Kinder einzuklagen versuchten, warnte die Jugendamtsmitarbeiterin, dass sie die Kinder nie mehr zurück bekämen, wenn sie „jetzt die Füße nicht still“ hielten.

Als die Mutter mich Hilfe suchend anrief, meinte sie, das fast Schlimmste sei es, das kranke Kind zu trösten, das die Kindesentziehung bewusst miterlebte. Es gebe sich die Schuld daran, weil es so gern nach Hause gewollt habe und habe dadurch den letzten Rest Lebensmut verloren.

Auch die Tochter von Waltraud B. aus Regensburg war nicht gesund. Ohne dass die Diagnose genau festgelegt wurde, war von Anfang an klar, dass das kleine Mädchen eine Behinderung hatte. Die Mutter nahm dies als Gott gegeben hin. Sie sorgte sich um die Kleine, förderte sie nach Kräften und hatte sie lieb. Das Kind begann zu sprechen. Obwohl es nicht regulär beschult werden konnte, lernte es im einfachen Umfang schreiben. Es liebte Musik und ließ sich bei bestimmten kritischen Situationen rasch von der Mutter besänftigen.

Eines Tages entwickelte sich eine Entzündung am Bein der inzwischen jugendlichen Tochter. Die Mutter suchte mit ihr eine Klinik auf. Dort stellte man die besondere Art der Behinderung fest, die insofern medizinisch hoch interessant erschien, als Kinder mit diesem Leiden normalerweise weder sprechen, noch schreiben lernen und oftmals multiple Behinderungen haben.

Unter dem Vorwand, dass die Mutter die Gesundheitsfürsorge für die Tochter vernachlässigt habe, indem sie die Diagnose der Behinderung nicht früher erbringen lassen und dadurch eine spezielle Beschulung und Förderung der Tochter verhindert habe, wurden der Mutter das elterliche Sorgerecht mitsamt dem Kind entzogen.

Trotz der heftigen, von einem Anwalt unterstützten Gegenwehr der Mutter wurde die Tochter in ein Pflegeheim verbracht. Als die Mutter endlich wenigstens wieder ein Umgangsrecht erstritten hatte, musste sie u. a. feststellen, dass ihrer Tochter von den Betreuern Schminkutensilien geschenkt sowie bei einem Frauenarzt im Beisein des für sie zuständigen männlichen Betreuers eine Dreimonatsspritze verabreicht worden waren. Als Begründung wurde der empörten Mutter die gemischte Belegung des Heims genannt.

Obwohl die Tochter bei der richterlichen Befragung deutlich sagte, dass sie nach Hause zu ihrer Mutter wolle, gab das Gericht dem Herausgabeantrag der Mutter nicht statt. Die Heimbetreuer hatten glaubhaft gemacht, dass es der Mutter nur um das Pflegegeld für die Tochter gehe und dass sie das junge Mädchen aus Prüderie von der Teilhabe an einem erfüllten Leben abhalte.


Kindesausgrenzung

Kinder sind jedoch nicht nur dann in Gefahr, ihre Eltern durch Kindesentziehung zu verlieren, wenn diese nach Auffassung von Jugendamtsmitarbeiter/innen versagen oder zu versagen scheinen. Sie können auch selbst Anlass dazu bieten. Dann etwa, wenn sie aus den verschiedensten Gründen nicht ins soziale und/oder schulische Schema F passen.

Oftmals sind entzogene Kinder und Jugendliche besonders intelligent und gebildet, sensibel, gerechtigkeitsbezogen und selbstbewusst, scheitern aber im schulischen Ablauf oder werden dort so lange gemobbt, bis sie überreagieren und prompt als verhaltensgestört eingestuft werden.

Andrere Kinder sind in Gefahr, weil sie eine Behinderung haben, wegen der sie als entwicklungsverzögert oder vernachlässigt vermutet werden.

Ich denke an Kinder wie Elisabetha, die als einziges Kind einer an einer leichten Form des Asperger Autismus leidenden Mutter und eines sehbehinderten Vaters geboren und ihren Eltern durch das Jugendamt entzogen wurde, weil die Kinderärztin eine ungewöhnliche Anzahl blauer Flecken am Körper des Kleinkindes festgestellt hatte und Misshandlung vermutete.

Elisabetha wurde ihren Eltern entzogen und einer Pflegefamilie überantwortet, die sich schon lange um eine Adoption bemüht hatte. Bei der Übergabe und danach ermunterte die zuständige Jugendamtsmitarbeiterin die Pflegeeltern, den leiblichen Eltern das Kind zu entfremden. Es sollten Besuchstermine verhindert und nicht nachgeholt werden. Eine mehrwöchige Urlaubsreise der Pflegeeltern mit dem Kind sollte ein Übriges tun, um das Kind gegenüber den leiblichen Eltern fremdeln zu lassen. Wenn die Entfremdung erfolgreich vollzogen sei, werde das Jugendamt eine Adoption des Kindes befürworten.

Anders als man im Jugendamt angenommen hatte, ließen die leiblichen Eltern sich jedoch nicht abwimmeln, sondern nahmen anwaltliche Hilfe in Anspruch. So erfuhren sie, dass eine intensivere Untersuchung des Kindes die Erkenntnis gebracht hatte, dass es an einer seltenen Blutkrankheit leidet, die aber keinesfalls lebensbedrohlich ist.

Da nunmehr fest stand, dass Elisabethas blaue Flecken keiner Gewalteinwirkung durch die Eltern entstammten, klagten diese auf Herausgabe des Kindes. Das verweigerte das Jugendamt mit der Begründung, dass Elisabetha sich bereits so sehr in ihrer neuen Familie eingewöhnt habe, dass es gegen das Kindeswohl sei, sie dort wieder herauszuholen. Auch könnten die******n Eltern sie nicht in gleicher Weise fördern wie die Pflegeeltern. Das Familiengericht gab dem Votum des Jugendamts nach, erteilte den leiblichen Eltern aber weiterhin ein Umgangsrecht.

Dies missfiel den Pflegeeltern, da sie ihre Adoptionspläne gescheitert sahen und lehnten die weitere Pflege Elisabethas ab. Darauf ließ das Jugendamt das Kind in einer Blitzaktion abholen und in eine andere Pflegefamilie verbringen. Den leiblichen Eltern wurde der dortige Kontakt zu ihrem Kind verwehrt, weil Elisabetha Ruhe und Abstand brauche, um sich bei den neuen Pflegeeltern einzugewöhnen.

Als die Eltern ihre Tochter nach Monaten unter Aufsicht des Jugendamts wiedersehen durften, fremdelte Elisabetha so stark, dass die Mutter einen Weinkrampf und Nervenzusammenbruch erlitt. Seitdem ist ihre Gesundheit so stark geschädigt, dass kein Umgang zwischen Mutter und Kind mehr stattfinden kann. Allein mit dem Vater, so das Jugendamt, könne der Umgang auch nicht stattfinden. Da er wegen seiner starken Sehbehinderung mit dem Kind „nicht normal“ umgehen könne, würde der Umgang das Kind ängstigen,

Das Familiengericht hat diesen wegen der elterlichen Behinderung auf zunächst drei Jahre ausgesetzt.

Auch der Fall der kleinen Bernicia aus Brandenburg, die als eines von drei hochintelligenten Kindern in der Regelschule unterfordert war, deshalb nicht in den schulischen Ablauf passte, ist nur ein Beispiel unter vielen.

Obwohl Bernicia nach dem Scheitern in der Regelschule vorübergehend zu Hause erfolgreich unterrichtet und von ihren Eltern, die beide Akademiker sind, vorbildlich erzogen, gefördert und umsorgt wurde, wurde sie ihren Eltern langfristig entzogen. Man befand, ihre Aversion gegen die Regelschule lasse auf eine krankhafte Schulphobie schließen. Da die Eltern diese Krankheit nicht durch entsprechende Maßnahmen behoben, sondern sie nach Meinung des Jugendamts förderten, indem sie ihre Tochter dem Unterricht fern hielten, sei eine teilweise Entziehung der elterlichen Sorge und dessen Übertragung auf das Jugendamt erforderlich.

Wie das Familiengericht bestätigte, sei das Jugendamt berechtigt, die Herausgabe des Kindes notfalls unter Einsatz von Gewalt und mittels Betreten und Durchsuchen der elterlichen Wohnung und des Grundstücks sowie mit Hilfe von Gerichtsvollzieher und Polizei zu erzwingen.

Seit Montag, dem 22.Juni 2009, muss Bernicia, die unlängst Landesmeisterin im Judo wurde, mehrere Instrumente spielt, einen festen Freundeskreis hat und sich mit großer sozialer Kompetenz für andere einsetzt, nun in einer ganztägigen psychiatrischen Einrichtung leben, um dort für den Besuch der Regelschule zurecht gerückt und angepasst zu werden.

Dass sie deshalb aus ihrem gesamten sozialen Umfeld heraus gerissen wird, ihren Judo-Sport nicht mehr ausüben, ihre Instrumente nicht mehr spielen kann und ihrer sie liebevoll fördernden Familie entzogen wird, muss als dem Kindeswohl dienlich hingenommen werden.

Ob Hausunterricht dem Kindeswohl dient oder nicht, soll hier nicht näher erläutert werden. Es gibt viele Gründe dafür und dagegen. Für nicht unwesentlich halte ich die Argumentation, dass Schule für viele Kinder oftmals die letzte Bastion ist, wenn das Elternhaus versagt.

Hochbegabte Kinder, die im Regelschulbetrieb scheitern, für krank zu halten und sie deshalb ihren Eltern zu entziehen, hält die Verfasserin als Mutter von drei Kindern dieser Sorte jedoch für falsch. Hochbegabte müssen fast zwangsläufig in der Regelschule versagen, weil es nur ganz wenige Schulen in Deutschland gibt, an denen Lehrkräfte unterrichten, die diesen blitzgescheiten jungen Menschen gerecht werden und ihnen die Freude am Lernen erhalten können.

Fachaufsicht verboten

Dass Deutschland bereits mehrfach durch den Europäischen Menschenrechtgerichtshof in Straßburg wegen Kindesentziehung als Menschenrechtsverletzungen an Eltern und Kindern bestraft wurde, ist hierzulande kaum bekannt und ändert auch nichts an der Position des Jugendamts, das seit Jahren einen immensen Machtzuwachs erfährt, aber als kommunale Behörde nicht einmal einer außergerichtlichen Fachaufsicht unterliegt, die Entscheidungen von Jugendamtsmitarbeitern kontrollieren und korrigieren könnte.

Gemäß deutschem Grundgesetz wäre die Einführung einer Fachaufsicht Verfassungsbruch. Von daher sind Jugendamtsmitarbeiter/innen ausschließlich dem Gesetz, den Regeln ihres eigenen Hauses und ihrem persönlichen Gewissen verpflichtet. Als kommunale Behörde ist das Verwaltungsgericht bei mutmaßlichen Rechtsverstößen des Jugendamts zuständig. Die beiden „weichen“ Faktoren hingegen unterliegen keinerlei Fachaufsicht.

Oberster Dienstherr des Jugendamts als kommunaler Behörde sind dessen Leitung, Bürgermeister/in und Landrat/in. Sie können auf dem Weg der Dienstaufsichtsbeschwerde involviert werden, stellen sich aber in aller Regel schützend vor ihre beklagten Mitarbeiter/innen und verweisen im Übrigen auf anhängige Gerichtsverfahren. Nicht anders verhalten sich Mitarbeiter/innen in den Bundesministerien, die man um Hilfe anrufen möchte.

Mit dem Verweis auf die kommunale Unabhängigkeit des Jugendamts als Behörde, die richterliche Unabhängigkeit und die hohe Fachlichkeit von Jugendamtsmitarbeiter/innen, Familienrichter/innen, Gutachter/innen, Verfahrenspfleger/innen und was der Helferberufe mehr sind, erübrigt sich jede Einmischung.

Einmal hatte die Verfasserin beispielsweise eine Bittschrift für John, den kleinen Sohn eines ausgegrenzten Vaters, an die Gattin des ehemaligen Bundeskanzlers Schröder gesandt, die in den Medien so oft als Mutter der Nation gefeiert und als die personifizierte Erziehungskompetenz dargestellt wurde. Die Verfasserin hoffte, sie dazu bewegen zu können, bei der Leitung des Kinderheims anzurufen, in dem John lebte und eine Besuchserlaubnis für den Vater zu erwirken.

John war bei der elterlichen Scheidung der Mutter zugesprochen worden. Diese hatte sich seiner jedoch bald durch eine freiwillige Heimeinweisung entledigt, obwohl der Vater den Jungen liebend gern bei sich aufgenommen hätte. In diesem Heim war der Knirsps von älteren Mitbewohnern derb zusammengetreten und verletzt worden, so dass er ins Krankenhaus kam und dort einen schwer wiegenden Eingriff über sich ergehen lassen musste.

Der Vater hatte von diesem Vorfall Kenntnis erhalten und versuchte vergeblich, ein Besuchsrecht am Krankenbett des Kindes zu erhalten. Der Sohn wünschte sich ebenfalls sehr, seinen Vater zu sehen. Nicht zuletzt, weil die Mutter auf Urlaubsreise war. Doch der behandelnde Arzt, der dies gern zugelassen hätte, war von der Heimleitung mit ernsten Konsequenzen bedroht worden, da die Mutter jeden Kontakt zum Vaters untersagt hatte.

Die Verfasserin hatte den Vorfall recht emotional geschildert und um rasche Hilfe gebeten. Da Frau Schröder-Köpf selbst Mutter ist, setzte sie die Hoffnung in sie, dass sie sich der Not des Jungen annehmen werde. Leider verging die Zeit ohne Brief aus Berlin. Als, kaum noch erwartet, tatsächlich Antwort kam, war sie abschlägig. Auch der Kanzler und die Kanzlerin, hieß es darin auf edlem Papier, müssten sich daran halten, dass Richter unabhängig seien und am besten wüssten, was gut für ein Kind sei.

Handschriftlich mit Unterschrift stand irgendwo „Es tut mir leid“ auf dem Blatt. Vielleicht wird John das Autogramm eines Tages bei ebay versteigern.


Unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Damit nicht genug, dass Eltern selten Hilfe erhalten, wenn sie sich an Politiker wenden, werden Eltern und deren Helferkreis nicht selten von der involvierten Obrigkeit attackiert, wenn sie sich Hilfe suchend an die Öffentlichkeit und die Medien wenden.

In einem der Verfasserin bekannten Fall gefiel es einem Bürgermeister während des Wahlkampfes zunächst, sich als oberster Boss des Jugendamts vor laufender Kamera an einer geplanten Kindesentziehung zu beteiligen. Die persönliche Einmischung eines Bürgermeisters in eine Amtshandlung des Jugendamts ist so selten, ja, einmalig, dass der Sender sich mit Recht eine kleine Sensation und spätestens zum Wiederholungstermin eine gute Einschaltquote versprach.

Als das Kind angstvoll flüchtete, anstatt willig mit dem lieben Onkel Bürgermeister mitzukommen, brach dieser die Kindesentziehung jedoch sofort ab. Aufgeschoben war da freilich nicht aufgehoben; die Aktion wurde vertagt und fand wenig später statt.

Es mochte dem Bürgermeister bei diesem Abbruch vielleicht schwanen, dass er sich soeben mit dem großen Griff nach dem kleinen Kind nicht mit Ruhm bekleckert hatte und bei einer Ausstrahlung des TV-Beitrags womöglich Wählerstimmen verlieren würde. Offizieller Anlass seiner Einstweiligen Verfügung gegen die weitere Ausstrahlung des Films und einer Schadenersatzforderung waren allerdings der Personen- und Datenschutz des Kindes, dessen Gesicht nicht ausreichend unkenntlich gemacht worden war und dessen Amtsvormund keine Dreherlaubnis erteilt hatte.

Da das Gesicht des Kindes tatsächlich nicht geschützt worden war, gab der Sender der Forderung des Bürgermeisters nach, zahlte die auferlegte Strafe und entfernte den zu dem Sendebeitrag führenden Link von der Webseite.

Zusätzlich standen auch dem Helferkreis, der die geplante Kindesentziehung hatte verhindern wollen, Anzeigen und Schadenersatzforderungen ins Haus. Man hatte gewagt, einen Link auf den gesperrten Filmbeitrag zu setzen, der illegal in einem Internetportal zu sehen war.

In etlichen anderen der Verfasserin bekannten Fällen verlangten selbst Familienrichter betroffenen Eltern Stillschweigen gegenüber der Öffentlichkeit ab, da die Bekanntmachung des Falles gegen das Kindeswohl verstoße und die Heimkehr des Kindes verbiete.

Der Verfasserin selbst wurde gedroht, sollte sie in ihrem Buch „Nicht ohne meine Kinder“ den Namen oder Ort des Jugendamts oder gar des Gerichtsstands erwähnen, werde man das Buch vom Markt fegen.

In den Beschluss zum Kindesentzug gegen Joumana Gebara, von der das Buch handelt, floss ein, dass die Mutter sich in einem Internetportal über das ihr und ihren Kindern angetane Leid beklagt und in ihrer Verzweiflung Lebensmüdigkeit gestanden hatte. Daraus leitete das Gericht eine mutmaßliche, potentielle Kindeswohlgefährdung durch Mordabsichten ab, was die Rückgaber der Kinder ausschloss.

In diesem Passus lag wohl auch die Ursache, warum den entzogenen Kindern von den Mitarbeiter/innen des Jugendamts und den Pflegeeltern gesagt wurde, die Mutter sei böse und wolle die Kinder ermorden, sobald man sie fände.


Eine Hilfe-Behörde zum Jugendschutz muss sein

Zweifellos gibt es Eltern und andere Bezugspersonen von Kindern, die tatsächlich gewalttätig sind, sexuellen Missbrauch ausüben, ihre Schutzbefohlenen vernachlässigen, sie quälen und demütigen und ihnen auf die unterschiedlichste, oftmals brutale und sadistische Weise körperlichen und seelischen Schaden zufügen.

In ihren Büchern „Furcht vor dem Leben“, „Monika B. Ich bin nicht mehr eure Tochter“, „Inzest, Tatort Familie“, „Du bist doch mein Vater“, „Wer sind die Täter?“, „Das Urteil des Salomon“, „Das Weib soll schweigen in der Kirche“ und „Isis, die Fürstin der Nacht“ zeichnete die Verfasserin wahre Schicksale von elterlicher Gewalt und Missbrauch betroffener Kinder, Jugendlicher und Eltern auf.

In ihrer online-Umfrage zu Erfahrungen mit dem Jugendamt erreichen sie ständig neue authentische Fallbeispiele. Anderen Betroffenen widmet sie sich täglich in ihrem online-Kummerkasten.

Selbstverständlich kann zum Schutz dieser Kinder und Jugendlichen nicht auf die Institution einer Jugend-Hilfe-Behörde verzichtet werden. Im Gegenteil, ein starker, verantwortungsbewusst und selbstkritisch handelnder Jugend-Hilfe-Apparat mit bestmöglichem Personal ist ganz unerlässlich wichtig und muss im Bewusstsein der Bevölkerung als Hilfsorganisation verankert sein, die dem besten Interesse aller jungen Menschen dient und als Helfer in Familien gerufen werden kann.

Was nicht sein darf und dennoch existiert, ist ein politisch und gesetzlich stark gemachtes Amt, dessen Mitarbeiter/innen vielfach weder ausreichend gebildet und geschult sind, noch fachlich in ihren Entscheidungen geprüft und kontrolliert werden dürfen, noch personell und finanziell ausreichend ausgestattet sind, um ihrer großen Aufgabe gerecht werden zu können.

Derzeit ist das Jugendamt in seiner fachlichen Unkontrolliertheit und immer wieder zu beklagenden Inkompetenz zum Nachteil des Kindeswohls und der Elternliebe kein Paradestück für Deutschlands Familienpolitik. Im Gegenteil, die Vielzahl der Kindesentziehungen werden im In- und Ausland mit Schrecken registriert und nicht selten in Relation zu schlimmsten Zeiten gesetzt.

Selbst Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen scheint ihre ewige Lächel-Maske plötzlich einmal abgestreift zu haben, wenn sie mit bekümmert ernstem Faltenwurf um Stirn und Lippen Jugendämter zur Fehleranalyse aufruft und amtliche Kindesentziehungen als ultima ratio am Ende einer Kette anderer Hilfeprozesse anmahnt.

Bleibt zu hoffen, es sei ihr angesichts der für 2008 erneut drastisch gestiegenen Kindesentziehungszahlen und der damit verbundenen Sozialkostenlawine aus den öffentlichen Kassen aufgefallen, dass die von ihr ausgerufenen Bespitzelungen der Bürger untereinander und die fachlich unkontrollierbare Allmacht des Jugendamts unheilige Allianzen gegen Familien bilden und zu dem Schluss führen könnten, dass in Deutschland der derzeit beste Kinderschutz die Kinderlosigkeit sei.

Es erstaunt jedenfalls, dass sie, wie am 25. 6. 2009 bei Welt-online vom 25. 6. 2009 zitiert, „die Grundregeln im Umgang mit den Problemfamilien noch nicht überall beachtet“ sieht und diese als Drei-Punkte-Programm auflistet:

„1. Keine einsamen Entscheidungen, sondern immer das Mehraugenprinzip. 2. Immer das Kind anschauen und nicht darauf vertrauen, was die Akte sagt. 3. Hausbesuche, wo solche fachlich geboten sind.“

Dass Ursula von der Leyen einmal mehr ihre umstrittene Hausbesuch-Parole ausgibt, zeigt allerdings ihr fest geschriebenes Faible für Spitzeldienste.

Diese ließ sie ja kürzlich auch im Zusammenhang mit dem Alkoholkonsum Jugendlicher wieder aufleben, indem sie abermals forderte, Jugendliche als eine Art Undercover-Agenten Straftaten begehen zu lassen, um Straftäter besser ertappen zu können.


Die Praxis der Inobhutnahme

Am 16. 3. 2009 Zwar schrieb man der Verfasserin im Auftrag der Bundesfamilienministerin aus dem Bundesfamilienministerium:

„Wird ein Kind von seinen Eltern getrennt, so ist dies (bis auf die kurzfristige Schutzmaßnahme der Inobhutnahme) ausschließlich aufgrund eines Urteils des zuständigen Familiengerichts möglich. Den Eltern steht der Rechtsweg offen.“

Dieser Satz hat etwas Beruhigendes. Er erweckt den Eindruck einer trügerischen Sicherheit.

Tatsächlich sind Inobhutnahmen keineswegs stets kurzfristig und der Eltern offen stehende Rechtsweg allzu oft eine Sackgasse, die keinen Ausweg aus dem Schutz des Jugendamts lässt. Bereits im Herbst 2005 wurde die Strafbarkeit von Jugendamtsmitarbeiter/innen für den Fall eingeführt, dass sie Hinweisen und Verdachtsmomenten auf eine Kindeswohlgefährdung nicht nachgingen.

Im November 2007 wurde mit einer Änderung im Paragraph 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuches die Nachweispflicht einer Kindeswohlgefährdung oder –schädigung vor Kindesentziehung gestrichen.

Seitdem obliegt die Inobhutnahme gänzlich dem persönlich dem persönlichen Eindruck des Jugendamts und muss bei Strafe durchgeführt werden, wenn dies nötig erscheint.

Fälschliche Kindesentziehungen durch Voreiligkeit und irrige Annahmen der entscheidungsverantwortlichen Jugendamtsmitarbeiter/innen sind seitdem als Selbstschutzmaßnahme der behördlichen Entscheidungsträger/innen quasi vorprogrammiert. Dies umso mehr, als die Praxis der Kindesentziehung nicht an ein Gerichtsurteil gebunden ist, das vor der Kindesentziehung gesprochen wurde. Es bedarf nicht einmal an eines vorläufigen richterlichen Herausnahmebeschlusses, der den Eltern vorgelegt werden müsste.

Vielmehr werden Kinder am liebsten heimlich und ohne Information oder in Abwesenheit und durch vorsorgliche Umgehung der Eltern abgeholt, mitgenommen und verborgen. Dies kann aus dem Kindergarten, dem Hort, der Schule, der Säuglingsstation oder aus der Obhut von Großeltern und anderen Verwandten oder Betreuern erfolgen. Die andere Alternative sind Rollkommando ähnliche Überfallsituationen, bei denen Jugendamtsmitarbeiter in Polizei- und/oder Gerichtsvollzieherbegleitung zu frühen Morgen- oder späten Abendstunden in schlafende Häuser eindringen. Aufgebehrende, Widerstand leistende Eltern werden abgedrängt, im Polizeigriff ruhig gestellt, in Handschellen gelegt oder in Nebenzimmer eingesperrt. Die aus dem Schlaf geschreckten, verzweifelt schreienden, sich heftig wehrenden, in höchster Not um Hilfe und nach ihren Eltern rufenden Kinder werden in ein Dienstfahrzeug geschleppt, im Kindersitz angegurtet und abgefahren. Jugendliche, die sich kräftig zur Wehr setzen, werden nicht selten in Handschellen abgeführt. Anschließend werden die Mitgenommenen oftmals in die Kinderpsychiatrie verbracht, um dort ruhig gestellt zu werden, ehe man sie in so genannte Bereitschaftsfamilien oder Bereitschaftseinrichtungen übergibt.

Anders als vom Bundesfamilienministerium mit dem tröstlichen Hinweis auf den Rechtsweg ausgeführt, findet laut einer Studie von Prof. Dr. Maud Zittelmann aus dem Jahr 2006 zur Situation gefährdeter Kinder nur in jedem fünften Fall behördlicher Kindesentziehung ein familiengerichtliches Kindesschutzverfahren statt. In der Mehrheit aller Fälle bleibt das volle elterliche Sorgerecht ohne jegliche familiengerichtliche Prüfung trotz erfolgter Kindesentziehung bei den Eltern.

Nach den Erkenntnissen der Expertin verzichten Richter/innen selbst dann, wenn ermittelt wird, in jedem fünften Heim auf eine persönliche Kindesanhörung und fragen auch nur in jedem dritten Fall die zuständigen Betreuer/innen nach dem Wohl und den Wünschen der in Obhut Genommenen oder nach schriftlichen Berichten. Lediglich in jedem achten Fall wünscht das Gericht eine genaue Diagnostik. Ähnlich desinteressiert zeigen sich die Verfahrenspfleger als Anwalt des Kindes an den jungen Heimzöglingen, da sie nur selten oder nie die persönliche Begleitung oder Information des Kindes übernehmen.

Nur jedes fünfte Notaufnahmeheim kann traumatisierten Kinder und Jugendlichen spezielle Gruppen und Betreuung anbieten. Jede zweite Einrichtung verfügt über keine/n Heimpsychologen/in, ist aber chronisch überbelegt. Nachts steht für alle Kinder in der Regel nur eine einzige Betreuungsperson zur Verfügung. Tagsüber entfallen auf sieben, oft schwer traumatisierte Kinder maximal zwei Betreuer/innen.

Fazit der Professorin:

„Macht man sich klar, in was für einer seelisch belastenden Situation sich Kinder nach der Herausnahme aus der Familie befinden und in welchem Ausmaß sie der Zuwendung und alltäglichen Versorgung bedürfen, während ihre Gruppenbetreuer auch Außenkontakte mit den Eltern, dem Jugendamt, der Schule, Gutachtern etc. wahrnehmen sowie Fallbesprechungen durchführen und Berichte anfertigen müssen, ist dieser Betreuungsschlüssel unverantwortbar.“

Wie man der Verfasserin am 16. 3. 2009 aus dem Bundesfamilienministerium schrieb, sind

„die Jugendämter in Deutschland auch im Rahmen ihres Qualitätsmanagements bestrebt, ihre Tätigkeit beständig zu qualifizieren. Maßstab ist dabei das Wohl des Kindes.“

Das kling gut. Wie dringend nötig die Qualitätssteigerung ist, ersieht man allerdings erst, wenn man den „Kinder- und Jugendhilfebericht 2009“ und dort eine farbige Graphik zum Ausbildungsniveau der Mitarbeiter/innen in der Kinder- und Jugendhilfe ansieht.

Demnach wird 11 Prozent der Mitarbeiter/innen im Jugendhilfebereich keinerlei Ausbildung sowie weiteren 27 Prozent lediglich irgendeine „sonstige“ Ausbildung attestiert. Diesen 37 Prozent unqualifizierter Mitarbeiter/innen, die gleichwohl ohne fachliche Kontrolle über das Kindeswohl entscheiden und es schützen sollen und dürfen, stehen 50 Prozent mit einer nicht näher definierten Fachschulausbildung auf niedrigem Niveau gegenüber.

Nur 10 Prozent der Mitarbeiter/innen warten mit einer nicht näher bezeichneten Fachhochschulausbildung und kümmerliche zwei Prozent mit einem nicht näher bezeichneten Studienabschluss auf.

Mit anderen Worten:

* Richter/innen und Verfahrenspfleger/innen als Anwalt des Kindes interessieren sich kaum für Wünsche und Bedürfnisse von Kindern/Jugendlichen, die ihren Eltern entzogen wurden.
* Das Personal in den professionellen Einrichtungen, in denen das Kindeswohl besser geschützt werden soll als dies im Elternhaus möglich ist oder zu sein scheint, ist zahlenmäßig generell zu gering.
* Es ist außerdem zu 87 Prozent gar nicht, schlecht oder maximal hinlänglich ausgebildet.
* Hoch qualifiziertes Personal fehlt fast ganz.
* Insgesamt sind die Mitarbeiter/innen der Jugendhilfe chronisch überlastet und überfordert.
* Traumatisierten Kindern, die in ihre Obhut gegeben wurden, kann daher nicht qualitativ geholfen werden.

Kein Wunder also, dass Jugendhilfe in so vielen und folgenschweren Fällen unqualifiziert und sogar falsch geleistet wird und dass von zahlreichen Jugendamtsmitarbeiter/innen zum Schutz der eigenen Person lieber gleich oder vorschnell Kindesentziehungen vorgenommen werden, als arbeitsintensive Hilfe zur Familienselbsthilfe zu leisten und dabei das Risiko einzugehen, für Fehler haftbar gemacht zu werden.

Wie Familienrichter Ernst-Elmar Bergmann 2009 in einem Panorama-Filmbeitrag von Cathérine Menschner ausführte, werden Kinder von solchen „heillos überforderten“ Jugendamtsmitarbeiter/innen „in die sichere Obhut, in die körperlich sichere Obhut gegeben. Die geistige Obhut bleibt dann meistens auf der Strecke.“

Freilich sollte man meinen, dass Familienrichter/innen in der Lage wären, sich durch pflichtgemäße Eigenrecherchen ein Bild der Lage zu machen und die Beratung der ihnen zuarbeitenden Behörde zu korrigieren.

Möglich, dass die Richterschaft dies könnte. Praktizieren tut sie es nach den Erfahrungen der Verfasserin allerdings selten.

Wie Familienrichter Bergmann 1996 in einem Vortrag über die „Auswahl und Rolle des Gutachters im familiengerichtlichen Verfahren“ ausführte, sei dies auf die „erbärmliche“ Ausbildung von Familienrichter/innen zurück zu führen.


Explodierende Kosten durch behördliche Kindesentziehungen

Dank der vom Bundesfamilien- und Bundesjustizministerium beschlossenen Haftbarkeit der Jugendamtsmitarbeiter/innen für nicht erfolgte Kindesentziehungen und der an die Bevölkerung ergangenen Aufrufe zur gegenseitigen Überwachung und Meldungen von beobachteten oder vermuteten Kindeswohlgefährdungen, nehmen Aufmerksamkeit und damit verbundene Kindesentziehungen auf Verdacht so massiv zu, dass Kommunen und Städte über die explodierenden Kosten klagen.

Die Stadt Lindau beispielsweise veröffentlichte, dass sie im Jahr 2002 mit 1, 5 Millionen Euro auskam, 2005 bereits 2, 1 Millionen aufbringen musste und trotz aller Sparversuche demnächst mindestens drei Millionen benötigen werde, also innerhalb weniger Jahre eine Steigerung der sozialen Kosten von über 50 Prozent zu verkraften habe. Allein die gewährte Hilfe zur Erziehung werde im Jahr 2009 fast verdoppelt. Darunter fallen Heimkosten sowie die Aufwendungen für den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung vom Säugling bis zum Jugendlichen nebst den Kosten, die der Landkreis für die Harzt-IV-Arge zu tragen hat.

An diesen Kosten werden die Eltern behördlich entzogener Kinder zwar beteiligt, doch wie sollten verarmte Alleinerziehende oder gering verdienende Paare Monat für Monat pro Kind Pflegebeträge in Höhe von mehreren tausend Euro aufbringen? Pflegeheime kosten bis zu 4 500 Euro im Monat, Bereitschaftspflege bis zu 3000 Euro und Pflegefamilien ab 700 Euro aufwärts plus Kindergeld und Zusatzkosten.

Im Fall Haase wurden die Eltern bereits kurz nach der Kindesentziehung behördlich dazu aufgefordert, sich an den Betreuungskosten ihrer sieben Kinder zu beteiligen.

Wie Cornelia Haase der Verfasserin mitteilte, betrugen diese Kosten pro Kind pro Monat rund 4000 Euro, also 28 000 Euro für alle zusammen mal 12 Monate, in der Summe folglich 336 000 Euro jährlich.

Selbst sehr gut verdienende Eltern würden sich mit derartigen Unterhaltskosten schwer tun. Also muss die Allgemeinheit die gigantischen Summen aufbringen, die für die professionelle Fremdbetreuung von täglich mindestens 77 ihren Eltern entzogener Kinder und Jugendlicher anfallen. Im Jahr 2007 betrugen allein die Aufwendungen durch die Jugendämter zur Finanzierung vorläufiger Schutzmaßnahmen 96, 7 Millionen Euro und somit ein Plus von 19 Prozent gegenüber 2006 und eine Steigerung von 25 Prozent binnen drei Jahren.

Vor dem Hintergrund dieses Milliardengeschäfts mit der Kindesentziehung werden Suchannoncen wie diese in der Hamburger Tagespresse plausibel.

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Der Verfasserin liegt die Eidesstattliche Versicherung eines Anrufers vor, der diesem Inserat nachging. Anschließend wurde Strafanzeige wegen Menschenhandels erstattet. Diese wurde von der Staatsanwaltschaft verworfen.


EU-Petitionskommission gegen „brutale Methoden des Jugendamts“ und für eine Fachaufsicht – Deutschland ohne Handlungsbedarf

Die Forderung nach einer außergerichtlich anzurufenden Fachaufsicht über die Entscheidungen von Mitarbeiter/innen der Jugendämter ist mittlerweile schon längst keine bloße Elternsache mehr. Der seit mindestens zehn Jahren anhaltende Kampf von Kindesentziehung Betroffener, engagierter Kinderschützer/innen, Publizist/innen und Experten aus den verschiedensten mit Kindschaftssachen befassten Berufen kulminierte in Hunderten von Petitionen an die Petitionskommission des Europaparlaments in Brüssel.

Diese veröffentlichte im Jahr 2009 ein Arbeitsdokument, worin die deutsche Regierung dringend aufgefordert wird, eine solche Fachaufsicht einzurichten, um die in den angenommenen Petitionen gegen Kindesentziehung zu Tage getretenen Willkürentscheidungen und „brutalen Methoden des Jugendamts“ (Marcin Libicki) zu bekämpfen.

Dennoch werden diese in Brüssel gewonnenen Erkenntnisse in Deutschland schlicht ignoriert.

„Die rechtliche und inhaltliche Qualität dieses Dokuments ist sehr fragwürdig“,

heißt es dazu in einem an die Verfasserin gerichteten Schreiben des Bundesfamilienministeriums vom 16. 3. 2009.

„Vor diesem Hintergrund erscheint die in dem Papier geäußerte Kritik an der Praxis deutscher Jugendämter pauschal, überzogen und nicht gerechtfertigt.“

In einem diesem Schreiben vorausgehenden Telefonat teilte ihr der Pressereferent Hanno Schäfer mit, man bezweifle, dass es überhaupt eine solche Anzahl von Petitionen in Brüssel gegeben habe. In Berlin, schrieb er der Verfasserin, wisse man lediglich von sechs Stück. Diese seien überprüft und in lediglich einem Fall als rechtmäßige Beschwerde bewertet worden. Dafür habe sich eine Referentin des Bundesfamilienministeriums in Brüssel entschuldigt.

„Auf deutscher Seite haben sich deshalb die zuständigen Ressorts (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, BMFSF, das Bundesjustizministerium sowie das Auswärtige Amt entschieden, dieses Verfahren zu ignorieren. Eine Verhandlung des Papiers im Ausschuss wird unseren Informationen nach nicht mehr stattfinden.“

Ähnlich desinteressiert hatte sich das Bundesfamilienministerium bereits im Januar 2006 gegenüber der Verfasserin geäußert, als diese anlässlich der Buchveröffentlichung „Nicht ohne meine Kinder“ Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen „um politische Unterstützung zur Beendigung eines Unrechtszustands“ bat und um eine „Kontrollbehörde, die den Ruf des deutschen Jugendamts als ‚Kinderklaubehörde‘ mit schlecht ausgebildeten und willkürlich agierenden Mitarbeitern (s. Dokumentation zur Tagung zum Thema Jugendamt in Bad Boll 1977) bereinigen“ könne.

Die damals erteilte Antwort aus dem Bundesfamilienministerium lautete:

„Leider hat Frau von der Leyen aufgrund der aktuellen Arbeitsbelastung als Ministerin und Mutter keine Gelegenheit, ihr Buch zu lesen. Genauso geht es ihr mit den hunderten Briefen, die hier täglich eingehen.“

Man habe die Nachricht der Verfasserin aber „zur Mitkenntnis an das für Jugendämter zuständige Fachreferat weitgeleitet“.

Eine Antwort von dort kam nie.

Amtlich ‚enteltert‘ - Es kann jeden treffen

Kindesentziehungen scheinen in Deutschland breite Zustimmung zu finden. Jedenfalls so lange, bis das Schicksal einen selber oder nahe Verwandte, Freunde oder Nachbarn erfasst. Dann plötzlich merkt man, dass Kindesentziehung heute jeden treffen kann und dass Jugendämter ein einmal entzogenes Kind selten freiwillig und viel zu oft nie wieder herausgeben.

Es muss wohl immer etwas Schlimmes geschehen, ehe man aufschreckt und genauer hinsieht, hinhört; ehe man Sätze wie diesen des Familienrichters Ernst-Elmar Bergmanns über die fast unantastbare Macht der Jugendämter zur Kindesentziehung ernst nimmt:

„Eltern müssen sich nicht machtlos fühlen. Sie sind machtlos. Das muss man ja mal ganz klar sehen, denn sie haben kein Mittel, dagegen anzugehen. Sie können versuchen, über das Gericht was zu machen. Aber auch da ist ihnen das Jugendamt einen Schritt voraus.“

Solche Worte aus dem Mund eines Familienrichters, der es wissen muss, da es seine Profession ist, mit dem Jugendamt zu arbeiten, erschrecken. Sie passen zu den Erfahrungsberichten, die über amtliche Kindesentziehungen, hochgradig verzweifelte Eltern und Kinder, vergebliche Rechtsstreitigkeiten um die Herausgabe der geraubten Kinder durch alle Instanzen und elterliche Ohnmacht an die Öffentlichkeit dringen.

Richterlich verhängte Schweigepflicht, vom Jugendamt erzwungenes Stillhalten wirken ja spätestens dann nicht mehr, wenn die Erkenntnis einsetzt, dass alles elterliche Kooperieren und Wohlverhalten nur einem behördlichen Spiel auf Zeit dient, das der Kindesentziehung nützt, indem es Fakten schafft, die die Rückgabe der Kinder ausschließen.

Der französische Premier Jacques Chirac nannte das deutsche Familienrecht einmal „das Gesetz des Dschungels“.

Inzwischen haben immer mehr Eltern gelernt, sich in diesem Dschungel zurecht zu finden und Allianzen einzugehen, die Netzwerke spannen und Interessen bündeln. Spätestens als die Verfasserin im Jahr 2000 in Washington D.C. war, um mit einem Vortrag über Kindesentziehung an einer Konferenz der international agierenden Selbsthilfeorganisation „parent international“ teilzunehmen, erkannten sie und die anderen Teilnehmer/innen als internationale Gruppe die Kraft ihrer Zusammenschlüsse und Informationsflüsse. Das gemeinsame „We shall overcome“ vor dem Weißen Haus war deshalb mehr als ein Symbol.

Mit dem Familiennetzwerk und Maria Steuer zusammen zu arbeiten, ist für die Verfasserin ein weiterer Schritt zur Etablierung einer Fachaufsicht über das Jugendamt und zum Schutz aller Kinder und Eltern vor amtswillkürlicher Trennung.

©Dr. Karin Jäckel, 23. 6. 2009 | Autorin, www.karin-jaeckel.de

***

Mehr Informationen:

Fricke, Astrid : Was bedeutet die Inobhutnahme/ Herausnahme gemäß §§ 42, 43 SGB VIII - und was nicht? ©
http://www.sgbviii.de/S126.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__42.html
http://www.bmj.bund.de/files/-/2317/RegE_Gef%C3%A4hrdung%20Kindeswohl.pdf

http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/SharedContent/

Oeffentlich/AZ/ZD/Rechtsgrundlagen/Statistikbereiche/Sozialleistungen/575

__SGB__VIII__KinderJugendhilfe,property=file.pdf 

18:57 Écrit par Maeliss , chaque jour la lune a un message pour toi dans Général | Lien permanent | Commentaires (0) | Envoyer cette note | Tags : karin jaeckel |  Facebook |

13.02.2009

site de Karin Kaeckel

Karin Jaeckel, auteur et écrivain, vous propose de retrouver sur son site l'actualité concernant les "droits" des enfants an Allemagne, les problèmes rencontrés avec le jugendamt, ...

Voir par exemle sur son site:

le compte rendu que nous avions fait et la video enregistrée par Bouche cousue à l'occasion de la conférence de presse du 20 janvier au PE avec Monsieur Libicki.

karin jaeckel site pt jp

www.karin-jaeckel.de/aktuelles/eu_parlament_200109.html

06:33 Écrit par Maeliss , chaque jour la lune a un message pour toi dans Général | Lien permanent | Commentaires (0) | Envoyer cette note | Tags : karin jaeckel |  Facebook |

28.01.2009

Am deutschen Wesen soll die Welt genesen

Déclaration écrite n°89 de Monsieur Rogalski soutenue pendant plus de 3 mois par associations et parents allemands et étrangers.

Des milliers de cartes postales allemandes ( représentants les parents allemands) distribuées au P.E. pour demander ax eurodéputés de soutenir la D.E.  de Monsieur Rogalski!!!

 

A l’occasion de la déclaration écrite de Monsieur l’eurodéputé Rogalski, concernant le Jugendamt et ses manœuvres anti-démocratiques, Pascal Gallez (surtout), moi-même, et plusieurs parents ont fait le tour du parlement européen pendant plus de trois mois afin de rappeler aux eurodéputés la monstruosité dont est capable le Jugendamt.

Nous ne sommes pas certains que Monsieur Rogalski arrivera à réunir les signatures nécessaires (400) pour faire passer sa déclaration écrite. Non pas que les eurodéputés sont insensibles au sujet, bien au contraire, mais à cause d’une certaine politique des Politiques. Même si nos enfants n’ont pas de couleur politique, il reste que les eurodéputés semblent préférer donner ou non leur signature en fonction de l’appartenance politique du rédacteur de la déclaration.

De plus, les eurodéputés nous ont expliqué qu’ils sont lassés par les déclarations écrites qui n’aboutissent jamais à rien et qui pourtant se présentent chaque semaine par centaine sur leur bureau.

Nous avons été étonnés aussi de constater que

Ø  contrairement au passé les eurodéputés nous comprennent mieux et connaissent mieux la problématique qui nous touche

Ø  de plus en plus d' eurodéputés se présentent à nous comme des euro-septiques.

Ø  Les eurodéputés dénoncent de plus en plus la politique allemande d’obstruction au sein même de l’Europe et le mouvement ultra-féministe  qui tend à se présenter dans tous les débats sans prendre part à ces débats de manière intelligente et rationnelle. (rappelons que ces mouvements sont formés en grande partie par des femmes allemandes et suédoises)

 

Lors d’un entretien avec les euro-députés,  certains nous ont aussi fait part de leur agacement face à l’attitude de Madame Gebhardt, député et médiatrice dans la problématique concernant les rapts parentaux : Même les euro-députés qui lui adressent des courriers, concernant certaines affaires de rapt, semblent ne jamais recevoir de réponse. Comme quoi nous ne sommes pas les seuls…

 

Pascal Gallez et moi-même remercions les parents et associations allemandes et étrangères qui se sont joints à nous et tout particulièrement Madame Karin Jaeckel ( journaliste et écrivain) pour son soutien incessant et les parents allemands qui ont soutenu la déclaration de Monsieur Rogalski comme Monsieur Thilo Muehlberger qui s’est déplacé plusieurs jours afin de prouver aux députés de l’Europe que le jugendamt n’était pas seulement un fléau pour les parents étrangers mais aussi voire même plus pour les parents allemands : Que les parents allemands ont besoin des eurodéputés pour sauver les enfants allemands.

 

EU parlement 20 01 2009 Thilo Muehlberger

 

Malgré que l’Allemagne semble dire à l’europe qu’elle souhaite revoir sa politique familiale et donc la politique du jugendamt, derrière le dos des institutions européennes, les dirigeants allemands ont décidé de donner encore plus de pouvoir aux jugendamt… tout en négligeant de les contrôler. En obligeant entre autre les médecins à informer les jugendamt de toute grossesse découverte, les professeurs et garderies d’informer les jugendamt de tout problème, réel ou supposé, sans oublier … que chaque déménagement devra aussi  être annoncé au jugendamt. Ainsi le jugendamt devrait avoir encore plus facile pour organiser des enlèvements d’enfants. Les enfants allemands ne sont pas protégés et le seront encore moins dans un avenir proche !

 

"Am deutschen Wesen soll die Welt genesen"  Emanuel Geibels 1861

06:06 Écrit par Maeliss , chaque jour la lune a un message pour toi dans Général | Lien permanent | Commentaires (0) | Envoyer cette note | Tags : allemagne, parlement europeen, evelyne gebhardt, karin jaeckel, thilo muehlberger, emanuel geibels |  Facebook |

19.05.2008

Karin Jaeckel

Bonjour à tous

Pas facile de retrouver son chemin, mais on y est arrivé...

19.05.2008 011

on a passé une journée et demie chez Karin Jaeckel, ecrivain et journaliste allemand qui nous soutient depuis le début.

19.05.2008 027

Elle nous a offert le gite et le couvert, son aide aussi pour traduire des documents et nous a permis aussi de rencontrer une journaliste.
BREF Un grand merci Karin.


Karin Jaeckel a écrit dernièrement un article sur le jugendamt dans un magazine qui s' appelle 'MUT'. Ces écrits, vous pouvez aussi les trouver sur son site
http://www.karin-jaeckel-autorin.de/aktuelles/mut.html
Donc, apres avoir traversé des km de cultures de cerisiers, nous sommes arrivés à Oberkirch où vit Karin, son mari et ses trois enfants.
Mes chaussures craquent de plus en plus, mais quel bonheur de nous retrouver chez elle.
 
Pour ceux qui ne connaissent pas encore Karin Jaeckel, rappelons qu' elle a ecrit plus de 80 livres dont une bonne partie sur les problèmes avec le jugendamt et que depuis des années elle défend les parents et les enfants dont 'on' a retiré injustement le droit de contact. Elle est l'auteur aussi d'une pétition très importante contre le jugendamt déposée au Parlement européen.
Nous avons eu donc la chance d etre interviewé par une journaliste allemande qui devrait sortir son article mercredi 21 mai

19.05.2008 025
et ensuite nous avons préparé le communiqué de presse et le discours que Karin a eu la gentillesse de traduire en allemand.

19.05.2008 028


On a eu du beau temps jusqu au dimanche; dimanche la pluie a été la plus forte, meme le chat de Karin n'a pas apprécié.

19.05.2008 032

On a quitté Karin ce matin et sommes arrivés à Strasbourg. les pieds un peu mouillés...

19.05.2008 036

Il y aura greve des trains en belgique le 20 et en france le 22, donc faites bien attention si vous voulez nous retrouver le 21 au PE.
Les allemands organisent un minibus pour nous retrouver et je viens d' apprendre que les suisses vont essayer de nous retrouver aussi le 21 pour la cloture de la marche.
Bref pour l' instant on estime à une quarantaine de personnes qui nous retrouveront pour cloturer cette action.
 
bien que ce n' est pas exactement une cloture, j'imagine que l'on peut appeler cela un debut, car d'autres actions vont suivre, en Belgique, en Allemagne, en Suisse... toutes les associations sont motivées et veulent agir. Agir ensemble. Pascal et moi même prendont part à certqines actions organisées alors par les assocaitions.
Le 20 à Strasbourg nous rejoignent déjà sosraptsparentaux, solidariraptparental, Christophe et son amie ( contact de goudi, flandre), Viktor de secondlife (yaka club) et H2SO4 de MFSB pour nous aider à rassembler des signatures et partager un bon repas.
Pour ce qui est du 21, le discours est pret et il sera lu en 4 langues. Nous l' avons fait assez court pour ne pas monopoliser toute l' apres midi et pour permettre cette présentation en 4 langues, preuves de notre partenariat international.
Dans le discours nous proposons aux représentants du PE de pouvoir parler directement avec parents et associations.
Bien entendu pour ce 21 mai, Karin Jaeckel et  les assocations seront prioritaires par rapport aux parents. La raison est simple elles représentent des dizaines, centaines, voire des milliers de parents, elles portent un message plus important en quelque sorte qu'un parent isolé. Si la presse se déplace, il en sera de même pour eux. Bien entendu cela ne veut pas dire que les parents n'ont pas de droits de s' exprimer, mais garder toujours en mémoire que les associations vous représentent ainsi que d'autres parents.
Je voudrais pour ma part laisser des parents lire le discours, bref si un parent se sent capable de le faire en Français, je serais ravie de lui donner cette fonction.
En plus du discours, je voudrais qu'on lise la lettre de Nadia, qui ne peut se déplacer et qui a remis plus de 1100 signatures. Cette maman a été brulée vive et ses enfants ont été kidnappés par son ex mari. Le juge Français a classé le dossier pour manque de preuve. J'ai déjà utilisé la lettre qu'elle adresse à Monsieur Libicki lors de nos manif en Belgique.
 
Pascal et moi même remercions les dizaines d'associations européennes et les 3 associations extra européennes pour le soutien et tout particulièrement les associations qui ont parrainé cette action par l' apport de leur logo et par le travail qu'ils ont accompli avec nous ou pour nous.
Nous remercions aussi le Vice président du PE, Edward Mac Millan Scott, les eurodéputés Mme Brepoels et monsieur Rogalski ainsi que Le Sénateur Monsieur Procureurqui ont soutenu cette action dés le départ. Je tiens aussi à rappeler que les 3 membres du PE cités ont défendu notre action jusqu'à devoir téléphoner ou écrire personnellement aux autorités belges qui tout à coup voulait nous interdire de poursuivre nos actions en Belgique.
Nous remercions bien sur, aussi, l'écrivain Karin Jaeckel qui n'a pas cessé depuis le début de nous soutenir et de nous aider.
Et nous remercions chaleureusement les parents, grands parents qui ont récolté des signatures, qui ont offert leur témoignage, qui nous ont fait confiance jusqu' au bout.
Un grand merci aussi à Demon de MFSB qui a créé nos logos et le magasin SL.
 Et merci aux personnes qui nous ont soutenus dans l'ombre ou que j'aurais oublié.
 
A Bientot, à mercredi 21 mai à Strasbourg.

Ghislain Duchateau (Belge Flamand) de  http://www.Goudi.be Marie Breda (Belge), de http://www.citoyens-attentifs.be/ Robin Denison (USA), de http://www.parental-alienation-awareness.com/ Sultana Kouhmane (Bruxelles) et les membres de http://www.sosraptsparentaux.org/ MFSB (France) de http://www.mafemmesebarre.com/ Cap enfance (Bruxelles) http://www.capenfance.be et http://www.lespapas.com. Peter Tromp (Hollande) pour www.fkce.wordpress.com Nancy André http://users.belgacom.net/solidariteraptparental/ Figli Negati (Italie) http://www.figlinegati.it/ Karin Jaeckel, écrivain Allemand http://www.karin-jaeckel-autorin.de/ LP=LM (France) http://www.lplm.info/ Väter-Kinder-Förderverein e. V. (Allemagne) www.vaeter-kinder-stiftung.de et www.maennerbeauftragter.eu Vaeteraufbruch, (Allemagne) http://www.vafk.de/ wstroneojca ( Pologne) http://www.wstroneojca.pl/ entfremde.de( Allemagne) http://www.entfremdet.de/

PAS Eltern (Allemagne)  www.pas-eltern.de 
 
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26.02.2008

premier grand pas!

LE PETIT JOURNAL DE « Access Denied » 8.

du 25 février 2008.

 

 

La barre des milles signatures a été dépassée!!!!

 

 

Que dire de cette action?

 

L'intolérable se vit chaque jour et chaque jour ce sont nos enfants qui sont victimes. Victimes de leur propre parent, du parent égoiste, du parent malsain, d'une justice lache, d'un système hypocrite.

 

Nos enfants sont retenus en otages depuis des années alors qu'ils auraient du être le fruit de l'amour et grandir avec des valeurs, les nôtres...basées sur le respect, l'amour et l'espoir. Lorsque l'autre parent a pris notre enfant comme objet de guerre, avait il seulement toute sa tête? était il déséquilibré? Ce serait peut être la seule excuse qu'on pourrait leur accorder; celle d'être des malades. Mais le juge qui n'a rien fait? Les psy qui ont préféré se cacher? Les administrations politiques qui ont préféré ne pas mettre en jeu leurs rapports diplomatiques avec d'autres pays?...

 

Y a t-il un coupable? Il en faut bien un, sinon comment comprendre que nos enfants soient aussi mal traités par notre société. Quels sont les impactes pour nos enfants?

 

 

Les effets chez l'enfant victime du syndrome d'aliénation parentale peuvent être une dépression chronique, une incapacité à fonctionner dans un cadre psychosocial normal, des troubles d'identité et d'image, du désespoir, un sentiment incontrôlable de culpabilité, un sentiment d'isolement, des comportements hostiles, un manque d'organisation, un dédoublement de personnalité et parfois, le suicide. Des études ont montré qu'une fois adulte, les victimes d'une telle aliénation ont un penchant pour l'alcool, la drogue et présentent d'autres symptômes de mal être profond (FAMILYCOURTS, §19)

qui est alienateur?

 

On observe souvent les mêmes comportements chez le parent aliénant qui sabote la relation entre les enfants et l'autre parent: (CHILDALIENATION, §2)
1    Refuser de passer les communications téléphoniques aux enfants.
2    Planifier toutes sortes d'activités avec les enfants durant la période où l'autre parent doit normalement exercer son droit de visite.
3    Présenter le nouveau conjoint aux enfants comme leur nouvelle mère ou leur nouveau père.
4    Intercepter le courrier et les paquets envoyés aux enfants.
5    Dévaloriser et injurier l'autre parent en présence des enfants.
6    Refuser d'informer l'autre parent au sujet des activités dans lesquelles les enfants sont impliqués (match de sports, représentation théâtrale, activités scolaires...)
7    Parler d'une manière désobligeante du nouveau conjoint de l'autre parent.
8    Empêcher l'autre parent d'exercer son droit de visite.
9    « Oublier » de prévenir l'autre parent des rendez-vous importants (dentiste, médecin, psychologue...)
10    Impliquer son entourage (sa mère, son nouveau conjoint...) dans le lavage de cerveau des enfants.
11    Prendre d'importantes décisions concernant les enfants sans consulter l'autre parent (choix de la religion, choix de l'école)
12    Changer (ou essayer de changer) leur nom de famille ou leurs prénoms.
13    Empêcher l'autre parent d'avoir accès aux dossiers scolaire et/ou médical des enfants
14    Partir en vacance sans les enfants et les placer chez d'autres personnes que l'autre parent, alors que celui-ci est disponible et volontaire pour s'en occuper.
15    Raconter aux enfants que les vêtements que l'autre parent leur a achetés sont laids et leur interdire de les porter.
16    Menacer de punir les enfants s'ils appellent, écrivent ou essayent de contacter l'autre parent de n'importe quelle façon.
17    Reprocher à l'autre parent la mauvaise conduite des enfants.


Je ne vous cache pas que ma fille Maëliss est en plein dedans. C'est fou de se dire que je suis la maman d'une enfant qui est détruite par l'homme que j'ai choisi pour être son papa.
Je retire les points 12 et 17, bien que je n'ai aucun contact avec ma fille et ne puis être certaine que cela n'arrive pas.


Ces explications ont été ecrites par un spécialiste. Il est donc de notre devoir de dénoncer la maltraitance organisée par notre ex sur nos enfants et ce avec la complaisance voire la complicité de certaines autorités. Nos enfants sont en danger. Nous ne pouvons plus grand chose pour nos enfants, ils sont maltraités depuis des années, mais notre devoir est de protéger les futures victimes, d'où la raison de notre marche et de notre pétition.

Il nous faut défendre ce que d'autres ont oublié, l'éthique, d'autres qui se sont un jour engager à devenir des juges, des directeurs d'école, des ministres, ... et qui en fait sont totalement incapables de protéger l'avenir de notre société; nos enfants.

 

Nous regrouppons des témoignages de lâcheté, vous pouvez nous les faire suivre par email à sosmaelisssabine@hotmail.com ou au moment de la signature de la pétition, vous pouvez aussi laisser votre témoignage. Nous devons déjà avoir reçu une centaine de témoignages, chaque témoignage est important, le votre aussi.

 

Je n'ai plus vu ma fille depuis 5 ans, parce que son père était malade de vengeance, parce que sa nouvelle épouse ne pouvait pas avoir d'enfant suite à une maladie incurable, parce que le jugendamt allemand avait besoin de ma fille et pour ce faire a écrit un faux protocole psychiatrique par un faux psychologue (méthode allemande connue) , parce que le juge Tillmann en avait décidé ainsi sans me donner la chance de me défendre (plusieurs procès par défaut), parce qu'en Allemagne le parent allemand a le droit de faire de faux témoignages. Si comme moi vous avez des preuves et que vous êtes d'accord de partager votre témoignage partagez le avec nous. En mars, les témoignage seront distribués à la presse. Problème national ou international, peu importe, mère ou père victime vous avez droit à la parole. Il est temps de raconter ce que nos enfants vivent.

 

 

A ce jour,


33 signatures de plus sur la pétition internet:

dont certaines que je partage avec vous:

  1. Celle de Karin Jaeckel, http://www.karin-jaeckel-autorin.de/ auteur connu et réputé en Allemagne. Elle a écrit plus de 80 livres dont la plus part sur les actes épouventable dont sont capables le jugendamt allemand et les juges. Karin Jaeckel est certainement la personne qui connait le plus d'affaires familiales irrespectueuses des droits fondamentaux comme l'Allemagne en est capable. Karin Jaeckel nous a aussi écrit une lettre pour nous assurer tout son soutien à notre action et reste à notre disposition pendant toute l'action de la pétition et de la marche. Ce soutien est très important. Car Karin est une personnalité importante dans le combat pour les enfants en Europe. D'ailleurs elle est aussi l'auteur d'une pétition européenne et a été reçue par le parlement européen pour raconter les injustices dont l'Allemagne est capable.

  2. Jeanne Pinot de l'association http://www.grandsparentsendangerfrance.org/ qui a écrit : « J'approuve, dommage que vous n'ayez pas ajouté" Chaque enfant a le droit d'avoir un contact régulier evec ses parents"" et grands parents"".
    Lorsqu'il y a décès(soit par accident, maladie, ou suicide) d'un Papa ou d'une Maman, dans l'année qui suit, le petit enfant ne voit plus ses grands-parents.
    En FRANCE cette situation représente
    10% dans les conflits de nonreprésentation d'enfants par des grands-parents »

  3. je voudrais aussi déposer le témoignage de Jacqueline: « Maman et grand-mère coupée des siens depuis 20 ans , par le SAP .Totalement solidaire avec vous. »

  4. Steven « vader van 2 zonen,11 en 13 jaar, 5jaar geen contact. emotioneel en financieel(bijna) geruineerd. »

  5. Olga: « Ayant une amie chère confrontée à un enlèvement parental, je peux témoigner de ce qu'au pays des droits de l'homme, le droit de l'enfant à entretenir des relations ( également fondatrices) avec SES DEUX PARENTS (art. 9 de la Convention internationale des droits de l'enfant) n'est absolument pas respecté. En dépit de l'existence d'une pétition ayant recueilli des milliers de signatures envoyée à toutes les personnalités soi-disant compétentes en la matière, au Bureau des affaires civiles ( organisme censé faire respecter l'intérêt de l'enfant, mais en réalité PARFAITEMENT INUTILE) sans oublier bien sûr, les diplomates, notre chef de l'Etat et les ministres de la Justice et des Affaires étrangères, il ne se passe rien. LE DÉNI DE DROIT EST PATENT et son cas est loin d'être rare en France. Résultat, des parents et des grands-parents dans une détresse folle, des enfants inexorablement "bousillés", et des professionnels et des élus qui n'en dorment pas moins sur leur deux oreilles... UNE VÉRITABLE HONTE! »

  6. et une association de plus: de Argentine http://padresur.canalblog.com 



L'aéroprt de Bruxelles nous a offert 101 signatures! Et nous avons reçu 26 signatures de plus à Ganshoren.



Avec de nouvelles nationalités: Japonnaise (1), Mongolienne (1), Autrichienne (2), Chilienne et nigérienne (2). Bref 5 nationalités de plus...cela nous fait un total de 48 nationalités.



Le plus grand nombre de signatures ont été belges, françaises et hollandaises.



Nous sommes donc à un total de 1017 signatures!!!!! Merci à tous!!!!!!!!!



Sans oublier un pas de plus avec les premiers T-shirts imprimés aux couleurs de notre « Marche et Pétition européennes ». Pour le logo du dos, on remercie encore une fois Cruella de second life qui nous a fait un travail magnifique. Vois photo ci dessous.

 

Pour signer la pétition

 

http://www.lapetition.be/petition.php?petid=1777

tshirt 2

  t-shirt   gauche (dos):   logo de Cruella                                                         Photo, t-shirt de droite ( avant du t-shirt) Myosotis qui perd  ses  pétales, les pétales portant le mot "enfant" dans chaque langue...

                                                              Janvier 2008 dos

le logo se trouve dans le dos du t-shirt.

21:17 Écrit par Maeliss , chaque jour la lune a un message pour toi dans Général | Lien permanent | Commentaires (0) | Envoyer cette note | Tags : karin jaeckel, maeliss, stefan umhey, sabine vander elst, alienation parentale, allemagne |  Facebook |

23.01.2008

Karin Jeackel, une journaliste honnête, une mère fantastique

Notre visite à Karin Jeackel.



 Avant tout il faut savoir qui est Karin, pourquoi nous allons la rencontrer.



En  Févrirer 2004 Olivier Karrer me présenta Karin, journaliste et auteur. Auteur de plus de 80 livres, quasi la totalité pour dénoncer le système familial allemand et le jugendamt. Des histoires terribles racontées par sa plume. Karin Jeackel est une adorable mère de famille, une battante avec un cœur énorme. Mais Karin avant de m’accepter va bien entendu analyser mon affaire et ma situation comme on fait toujours avec les nouveaux.Si un jour on défend une mauvaise cause cela peut anéantir des années de travail. Bref autant de suite être certain de ce que l’on fait. Il ne faudra pas longtemps pour que Karin rédige un texte de 5 pages sur moi.



Ce texte prend ma défense, mais ce texte explique aussi pourquoi les allemands font ce qu’ils font avec moi, avec ma fille avec notre vie. Pour dire que ce que l’Allemagne m’a fait est injuste et mais c’est aussi une pratique habituelle allemande. Elle défendra mon combat sur son site, comme celui de Mathieu Carrière, de olivier Karrer et de Joumana Gebara: elle ne nous a jamais abandonnés. 



Si Karin n’avait pas existé, je serais certainement devenue raciste vis-à-vis des allemands. Grâce à elle, aujourd’hui, à mes yeux, il y a les boschs et les autres, les allemands.



 Karin Jaeckel vient d’écrire un livre sur l’affaire Gebara, l’a présenté à Bolzano, et maintenant défend son dernier né en Allemagne. Seulement alors que les journalistes ont toujours présenté son livre, cette fois ci ils ont peur. Aucun d’eux n’osent pas vraiment effleurer ce livre. Si ce livre avait été un roman, cela aurait été plus simple.



Ce livre retrace l’histoire réelle d’une mère libano-italienne dont deux de ses enfants ont été kidnappés par l’Allemagne. (Bien entendu) Joumana a récupéré ses deux enfants, le premier a été récupéré avec l’aide de Olivier Karrer, l’autre a été récupéré par un commando Libanais. Ensuite comme on l’a vu, elle a pu rentrer chez elle en Italie. Les allemands ont alors porté plainte contre Joumana pour rapt d’enfants.  Karin a rédigé ce livre, un livre extrèmement bien écrit et qui malheureusement n’a jamais été traduit en Français. Je le regrette.



J’ai offert trois exemplaires de  ce livre au parlement européen. Un à Edward Mac Millan Scott, pour le remercier,  un autre à Evelyne Gebhardt pour la narguer (car elle prétendait ne pas le trouver en librairie), et enfin le dernier à l’eurodéputé Italienne Lilli Gruber, dans l’espoir qu’elle aidera Joumana.  J’ai chez moi, un exemplaire dont je ne me séparerai pas, j’y tiens, il retrace notre combat, le combat de chacun. On pourrait presque dire qu’il a été écrit de larmes et de sang de parents victimes de l’Allemagne.  



Nous devions donc rencontrer Karin chez elle pour tout cela. Pour reparler de son livre avec ARTE. Pour parler avec elle de ce combat, de ma visite à Neustadt, et de beaucoup d’autres choses. Ce que nous ferons bien entendu.



Mais il y a, ce jour là, une conversation dont je ne m’attendais pas, une conversation hors caméra. Karin m’explique qu’une nouvelle vague de rapts  est organisée par le jugendamt. Elle me raconte des nouvelles histoires qui arrivent petit à petit chez elle. Elle me parle d’enfants enlevés à des familles pour un oui ou pour un non sans raison valable. Le jugendamt se mettrait à voler des enfants de famille nombreuses pour offrir les plus petits à des familles en adoption ou pour les placer dans un home, ou à des familles où se trouve un parent en difficulté de santé…Je sais que je peux lui faire confiance, je décide donc qu’à la prochaine interview avec ARTE, on en parlera. Seulement ARTE n’a jamais montré ce passage à la télévision. Je dois reconnaître que beaucoup de passages qui accusent l’Allemagne seront coupés puis rejetés bien loin. La liberté dce la presse ???



On peut critiquer les pays dictatoriaux, en Europe ce n’est pas mieux.  On en sait quelque chose dans le combat.





Ce ne sera qu’une bonne année plus tard qu’on commencera à en parler de ces affaires. Comme l’affaire Manuella, la famille Haase, … c’est aussi à partir de ce moment là, que des reportages et des interviews vont apparaître sur Youtube.com sous le nom de « jugendamt ». Les langues commencent à se délier. Mais ce n’est pas encore suffisant.

livre nnicht ohne meine....jpgblog

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04.01.2008

11 Mars 2006 Bollzano: "Jamais sans mes enfants"

 

Arte me téléphone. 

"Sabine fais ta valise, on part en Italie"

Je me souviens que j'étais épuisée, a bout de tout. Le médecin disait que c'était le contre coup de la grève de la faim et la reprise du travail bien trop rapide.

 

Je fais ma valise, et je pars pour Paris avec le TGV. A Paris vient me chercher l'équipe de Arte et nous voici donc partis ensuite en avion pour l'Italie.

Lorsque je reçois le livre que nous allons défendre, je ne m'attendais pas à ce que l'auteur ait cité l'affaire de Maëliss dans son livre. 

 

Ce livre que nous allons défendre s'appelle "Jamais sans mes enfants" de Karin Jaeckel. Ce livre retrace l'histoire vraie d'une mère qui doit se battre contre le jugendamt. 

Pour ceux qui comprennent l'Allemand, je vous le conseille fortement.

livre nnicht ohne meine....jpgblog

 

 

Un voyage en Italie pour soutenir une maman.

 

 

Le 11 Mars 2006, à Bolzano, nous étions plusieurs à nous déplacer pour soutenir une maman à qui l’Allemagne avait volé les enfants. Raison allemande : L’Italie ne serait pas un bon pays pour des enfants.

 

Une Maman, Madame Gebara qui n’a plus cru en la justice et qui décidera alors de ne plus attendre pour ramener ses enfants en Italie par ses propres moyens.

 

 Son histoire, que des centaines de parents vivent depuis longtemps; l'histoire de nos enfants kidnappés par un pays, l'Allemagne, et ce, sans scrupule avec l'aide du Jugendamt et avec la douce complaisance de nos autorités centrales, est racontée dans un livre écrit par Karin Jaeckel et qui s’intitule « nicht ohne meine Kindern » (jamais sans mes enfants)

 

A cette conférence des  invités ont négligé d'y  participer; les autorités allemandes et françaises et  la presse allemande ... bien entendu...

 

Par contre, la TV française au travers de Arte, la TV autrichienne, Rai 3, et d'autres étaient là pour filmer cette conférence et rencontrer d'autres parents venus ou représentants d'autres pays comme la Pologne, la Hollande, la France,...

 

Un avocat Allemand était présent sur le podium, un avocat qui a osé lui aussi dénoncer les injustices, les faux protocoles psychiatriques, les jugements à défaut, les fausses accusations,...; la mort douce du parent étranger que le Jugendamt et le système allemand défendent au nom du Soi-disant bien de l'enfant.

 

Des parents Allemands se sont eux aussi déplacés pour dénoncer cette problématique.

 

Des documents, des preuves, nous les avons tous entre nos mains, des preuves pour prouver que l'Allemagne n'est pas encore capable de pouvoir s'adapter à l'image de l'Europe. Une Allemagne qui n'est tout simplement pas capable d'offrir à nos enfants un avenir serein, une Allemagne qui n'est pas capable tout simplement de construire l'Europe.

 

Avant de venir en Italie, nous avons rencontré Monsieur Edward Mac Millan Scott, le Vice président du parlement Européen, l'Homme avec un Grand "H", l'Homme qui aimerait qu'en Europe on comprenne que les enfants ont besoin de leur deux parents, l'Homme qui aimerait qu'on (...) comprenne le sens des conventions et le respect des parents, et des enfants afin de respecter l'Europe, afin que celle-ci devienne l'image parfaite pour le monde entier, un européen par son coeur et par son humanisme. Un homme qui nous soutient dans le combat du droit de l'enfant de dire j'aime mon papa et ma maman; j'ai un papa et une maman.

 

Ce même jour là, nous avons aussi rencontré Madame Gebhardt, médiatrice et députée allemande au parlement,  qui nous a reconnu  qu'il existe un réel problème en Allemagne avec de difficiles solutions, voire même impossible. Elle souligne, elle aussi que le Jugendamt ne gèrent pas les dossiers de manières justes et compromet ainsi l'avenir de l'enfant dans sa relation avec le parent étranger ou avec le père allemand pour les cas germano-allemand.

 

Ces derniers jours on reconnaît que le problème existe, que l'Allemagne n'agit pas pour le bien de l'enfant mais on ne peut encore convaincre ce pays de son erreur.

 

Quand on pense qu'en Belgique au ministère des affaires étrangères lors de ma grève de la faim des représentants ont reconnu que l'Allemagne est un pays à problème et que peu de temps plus tard le ministre, Monsieur de Gucht va nous dire en réunion que l'Allemagne est un pays civilisé, et ainsi ne pas reconnaître que nos enfants ont été raptés par l'Allemagne, et qu'une ministre de la justice, Madame Onkelincks ne va jamais daigner répondre à nos demandes et ne va même pas tenir ses promesses, on peurt se demander si nos députés vivent sur la même planète que nos ministres.  Il est à se demander d'ailleurs si nos ministres ont compris quelque chose aux lois et au non respect de celles ci, si tout simplement ils comprennent que nous sommes chaque jour torturés par cette amputation de l'amour.

 

Comment se fait-il que Madame Lizin, Monsieur Edward Mac Millan Scott, le Député européen Polonais, (dont j'ai malheureusement oublié le nom), dénoncent le problème et même maintenant Madame Gebhardt, sans oublier Madame Laloy, et Madame Zoe Genot qui nous ont soutenus, des avocats allemands, des allemands eux mêmes crient à l'injustice ainsi que nous parents victimes et que nos propres ministres n'ont pas encore compris et n'ont bien entendu pas encore réagis.

 

Je n’oublierai jamais ce jour là, un jour où je retrouve des parents du combat et des autres qui sont sortis de leur tanière pour montrer leur souffrance, la souffrance qu’ils ont à endurer parce que des pays oublient tout simplement le côté humain de la justice, et le respect de cet humanité. Je n’oublierai jamais ces deux jambes de bois et cette chaise roulante. Cette femme qui se jeta sous un train parce qu’un mari lui a pris ses enfants avec tous les droits que l’Allemagne accorde au parent rapteur.

 

Je n’oublierai rien de ce jour, ni les larmes dans les yeux, ni mon cœur qui se brisa lorsque Karin lu le témoignage d’une maman. Je n’oublierai jamais ce jour où deux petits garçons souriaient et remerciaient leur maman d’avoir oser les reprendre en offensant la loi allemande.

Ces enfants témoignent, dans le livre, des mensonges que les allemands sont capables de leur faire croire  pour leur apprendre à détester le parent étranger.

 

Je me souviendrai ce jour là de ma meilleure amie de Suisse Candie, qui disait un an plus tôt : « Est ce que l’Allemagne était prête à rentrer dans l’Europe ? ».

 

 Elle n’avait pas tort ; aujourd’hui c’est une partie de l’Europe qui se pose la même question.

 

Je vous conseille de lire un autre témoignage

http://www.jugendamt-wesel.com/COMMUNIQUE_PRESSE_Gebara/rp-online_fr.htm

 

Sabine Vander Elst

 

italie

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